Der BVDW hat für seine Umfrage drei Wochen lang Agenturen der digitalen Wirtschaft zu öffentlichen und privatwirtschaftlichen Ausschreibungen befragt. Durch die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung entstehe ein enormer Personalaufwand. So arbeitet nach Darstellung des Verbandes in der Regel ein speziell zusammengestelltes Expertenteam zwischen 50 bis zu 100 Personentage an der kreativen und technischen Konzeption und an der Kalkulation eines öffentlichen Ausschreibungsgegenstands, beschreibt der BVDW die Praxis.
„In der Regel werden im Zuge der Angebotserarbeitung umfangreiche Entwürfe und Konzepte verlangt. Viele öffentliche Ausschreibungen gehen darüber hinweg, dass hierfür eine Entschädigung geschuldet wird, soweit diese die normale Angebotserarbeitung überschreiten", sagt Ermbrecht Rindtorff, die zuständige Projektleiter im Arbeitskreis E-Government des Verbandes.
Wie die Umfrage des BVDW gezeigt hat, gingen aber 55 Prozent der dadurch entstehenden Personal- aber auch Materialkosten zu Lasten der teilnehmenden Agentur beziehungsweise des Dienstleisters. Der Verband fordert, dass öffentliche Ausschreibungen die grundsätzlichen Vorgaben einhalten, die in der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geregelt sind. Dazu gehörten die Zahlung einer „angemessenen Entschädigung" für die Erarbeitung von „Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen", die über die „normale Angebotserarbeitung" hinausgehen.
Teilgenommen haben an der Umfrage zu 37 Prozent Entscheider aus Agenturen, die allein über das Annehmen eines Auftrags entscheiden. 58 Prozent der Teilnehmer entscheiden zusammen in Absprache mit einem Kollegen. Die restlichen acht Prozent geben Empfehlungen oder sind nicht entscheidungsbefugt.