Rund ein Viertel der Hochschulen beteiligen sich inzwischen am neuen Verfahren für die Vergabe örtlicher NC-Studienplätze (Numerus Clausus). Das meldet die Stiftung für Hochschulzulassung/Hochschulstart.de.
Sinnvoll ist das neue Verfahren aber erst, wenn wirklich alle Universitäten daran teilnehmen. Zwingen kann die Universitäten aber keiner. Bisher scheitere die Nutzung vor allem an der mangelhaften Anbindung an die Programme der Bund-Länder-Firma HIS aus Hannover, die die meisten Unis in Deutschland für ihre Verwaltungssysteme nutzen. CIO.de berichtete.
Nach einem Pilotbetrieb mit 17 teilnehmenden Hochschulen im letzten Wintersemester verzeichnet das neue Verfahren zur Koordinierung der Zulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge einen Zuwachs. Von den 170 in Frage kommenden Fachhochschulen und Universitäten beteiligen sich 47 an dem neuen Verfahren.
Stiftung: "Neues System bildet gute Basis für den Datenaustausch"
Mit 176 gegenüber 22 Studiengängen im Vorjahr hat sich das Angebot ausgeweitet, vor allem in den stark nachgefragten Fächern Psychologie, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften. Im Fach Psychologie werden zwei Drittel der bundesweit angebotenen Studienplätze über das neue Verfahren koordiniert.
Auch die Zahl der technisch angebundenen Hochschulsysteme sei gestiegen. Für die Stiftung „ein Beweis dafür, dass das neu entwickelte System und seine Schnittstellen eine gute Basis für den Datenaustausch mit den Hochschulen bilden."
Die Hochschulen setzen für die Kommunikation mit dem System von hochschulstart.de unterschiedliche Lösungen ein – von integrierten Campus Management Systemen über Verbindungsmodule zu älteren Systemen bis hin zu Eigenentwicklungen. Die Anbindungsprobleme, die zu einer Verzögerung beim Start des neuen Verfahrens geführt hatten, seien damit „weitgehend gelöst", so die Stiftung.
Rund 165.000 Bewerbungen wurden in der am 15. Juli abgeschlossenen Bewerbungsphase für das Wintersemester 2013/14 abgegeben. Die Hälfte aller Bewerbungen ging in den letzten zwei Wochen vor Bewerbungsschluss ein. Von den rund 75.000 Bewerberinnen und Bewerber haben sich etwa 40 Prozent auf mehrere Angebote beworben, insbesondere in den stark vertretenen Fächergruppen Psychologie, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften.
Plattform verteilt Plätze automatisch, wer annimmt, fliegt aus dem System
Bereits kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist konnten den ersten Bewerberinnen und Bewerbern Zulassungsangebote unterbreitet werden. Das interaktive Verfahren soll dafür sorgen, dass in Zukunft einmal alle örtlich zulassungsbeschränkten Studienplätze frühzeitig, passgenau und verbindlich vergeben werden können.
In den folgenden Phasen des Verfahrens werden Zulassungsangebote auf Basis der von den Hochschulen erstellten Ranglisten unterbreitet, die von den Bewerberinnen und Bewerbern im laufenden Verfahren verbindlich angenommen werden können. Über das von T-Systems entwickelte Bewerbungsportal von hochschulstart.de können die Bewerberinnen und Bewerber den aktuellen Stand ihrer Bewerbungen und Zulassungsangebote einsehen und die Bewerbungen priorisieren.
Das neue Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge („Dialogorientiertes Serviceverfahren"), das von der Stiftung für Hochschulzulassung betrieben wird, dient der Koordination für die Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen (sog. „Orts-NC"), die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen.
In diesem Verfahren werden die Bewerbungen der Studieninteressierten und die Zulassungsangebote der Hochschulen in einem System zusammengeführt und abgeglichen. Der Abgleich erfolgt auf Basis der von den Hochschulen gebildeten Ranglisten und unter Berücksichtigung der Prioritäten der Bewerber. Wird ein Zulassungsangebot im Laufe des Verfahrens angenommen oder am Ende des Verfahrens automatisch in die bestmögliche Zulassung überführt, entfallen alle weiteren Bewerbungen dieses Bewerbers.
Die dann wieder frei werdenden Plätze führen automatisch zur Erstellung von Zulassungsangeboten für andere. Im Ergebnis des Abgleichs erhält somit jeder Bewerber höchstens eine Zulassung, wodurch Mehrfachzulassungen verhindert werden, die bis heute regelmäßig zu Semesterbeginn für frei bleibende Studienplätze in eigentlich überlaufenen Fächern und/oder aufwändige Nachrückverfahren sorgen.