Schadenersatz oder nicht?

BGH verhandelt über abgeblasene Auto-Versteigerung bei ebay

12.11.2014
Der Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay beschäftigt ab Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH).

Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Versteigerung plötzlich nicht mehr verkaufen wollen. Er hatte für das Fahrzeug zunächst ein Mindestgebot von einem Euro und eine Preisobergrenze von 555,55 Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro abgeben und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten - das bis dahin höchste Gebot.

Der Bieter will jetzt Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens, der auf 5250 Euro beziffert wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte ihm recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Dieses Urteil wird der BGH nun überprüfen. Mit einer Entscheidung ist noch am Mittwoch zu rechnen. (dpa/rs)

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