Steuervorteile für einzelne Firmen
Brüssel nimmt Steuern für Einzelhandel in Polen ins Visier
Die Brüsseler Behörde teilte am Montag mit, dass sie die Steuersätze in Polens Einzelhandelssektor genauer prüfen werde. Unternehmen mit geringem Umsatz werden demnach niedriger besteuert als Händler mit höherem Umsatz. Unter bestimmten Umständen werden sie sogar ganz von den Abgaben befreit. Das gebe einzelnen Firmen einen Vorteil und verstoße möglicherweise gegen EU-Beihilfevorschriften, hieß es. Dies solle nun genauer untersucht werden.
Die Steuer wurde im Juli beschlossen und trat Anfang September in Kraft. Die EU-Kommission wurde laut eigener Aussage von Polen nicht über die Änderungen informiert, sondern sei erst nach Medienberichten darauf aufmerksam geworden. In einem ähnlichen Fall hatte die EU-Kommission unlängst eine vergleichbare Regelung in Ungarn für unzulässig erklärt.
Die Brüsseler Behörde hat sich den Kampf gegen unlautere Steuerregelungen auf die Fahnen geschrieben, wobei vor allem ihr Vorgehen gegen internationale Konzerne jüngst Aufsehen erregte. Zuletzt beschied die EU-Kommission etwa, dass Irland dem iPhone-Konzern Apple unerlaubte Steuervergünstigungen gewährt habe und etwa 13 Milliarden Euro zurückfordern müsse. Sowohl Apple als auch Irland wollten dagegen vor Gericht vorgehen. (dpa/ib)