Geheimdienste

Datenschützer Schaar fordert mehr Transparenz

18.09.2013
Geheimdienste arbeiten im Verborgenen - doch angesichts der aktuellen Enthüllungen verlangt der Beauftragte für Informationsfreiheit Peter Schaar mehr Transparenz. Bürger müssten mehr über die Arbeit der Dienste erfahren.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Geheimdienste ermahnt, sich Forderungen nach mehr Transparenz nicht zu verweigern. "Selbst Dienste, die selbst um sich gerne eine Mauer des Schweigens errichten - ich meine eben hier die Geheimdienste - dürfen sich der Transparenz nicht entziehen", sagte er zu Beginn einer zweitägigen Konferenz in Berlin. Dort diskutieren Beauftragte für Informationsfreiheit aus aller Welt, wie die Arbeit von Regierungen, Behörden und Unternehmen transparenter gemacht werden kann. Schaar ist neben dem DatenschutzDatenschutz auch für die Informationsfreiheit zuständig. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Bürger müssten mehr über die Arbeit der Geheimdienste erfahren, sagte er - und zwar nicht nur durch "Whistleblower". So werden Informanten genannt, die ihr internes Wissen an die Öffentlichkeit tragen. Bürger müssten staatliche Entscheidungen nachvollziehen können. "Das ist entscheidend für das Vertrauen in Demokratie, das geschädigt wird, wenn diese Transparenz eben nicht vorhanden ist", sagte Schaar.

Schaar ist seit Dezember 2003 Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Seine Amtszeit wurde im November 2008 vom Bundestag um eine weitere Amtsperiode verlängert, die 2013 enden wird.

Fachleute beklagten, dass Regierungsstellen Auskünfte teilweise verweigerten. Dazu verwiesen sie auf Ausnahmen in den Gesetzen. "Oft werden diese Ausnahmen nach dem eigenen Belieben genutzt", sagte die Beauftragte für Informationsfreiheit von Bangladesch, Sadeka Halim. Das geschehe auch mit dem Verweis auf die Privatsphäre. "Ich denke, diese beiden Bereiche sollten nicht gegeneinander aufgewogen werden", sagte Laura Neumann vom Carter Center in den USA. Wenn es entsprechende Gesetze gebe, müssten Menschen auch wissen, dass sie einen Anspruch auf Auskunft von Behörden haben.

In Deutschland gibt es seit 2006 ein bundesweites Gesetz zur Informationsfreiheit. Nach Zahlen des Bundesinnenministeriums gingen im vergangenen Jahr mehr als 6000 Anfragen bei Bundesbehörden ein, in fast der Hälfte der Fälle seien die gewünschten Informationen herausgegeben worden. Besonders bekannt ist eine Anfrage nach der Gästeliste eines Geburtstags-Essens im Bundeskanzleramt für den damaligen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, die das Bundeskanzleramt veröffentlichen musste.

In anderen Ländern haben die Anfragen von Bürgern oder Journalisten an Behörden eine längere Tradition: In den USA gibt es seit den 60er Jahren ein solches Bundesgesetz. (dpa/rs)

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