Abgasaffäre

Die wichtigsten juristischen Baustellen für Volkswagen

26.09.2019
Vier Jahre nach seinem Beginn wirft der Abgasskandal noch immer lange Schatten - nun ist die VW-Spitze wegen Marktmanipulation angeklagt. Die bisherigen rechtlichen Folgen von "Dieselgate" im Überblick.
In der Abgasaffäre kämpft Volkswagen an mehreren Fronten. Ein Überblick.
In der Abgasaffäre kämpft Volkswagen an mehreren Fronten. Ein Überblick.
Foto: d_odin - shutterstock.com

Die Abgaskrise bleibt für VWVW ein juristischer Großkampf an mehreren Schauplätzen. Allein in Deutschland ging es ursprünglich um etwa 2,4 Millionen Autos mit Manipulations-Software. Weltweit sind es rund 11 Millionen Wagen, in den USA fast 600.000. Top-500-Firmenprofil für VW

1. Strafrechtliche Ermittlungen: Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn wurde im April von der Staatsanwaltschaft Braunschweig angeklagt. Ihm und vier weiteren Führungskräften wird im Zuge des Dieselskandals unter anderem schwerer Betrug vorgeworfen.

In den USA werden Winterkorn und einigen anderen Beschuldigten Betrug und Verschwörung vorgeworfen, im Mai 2018 erging dort ein Haftbefehl gegen den Ex-VW-Chef. Hier geht es um die Annahme, dass er schon vor dem Auffliegen der Affäre im September 2015 über Manipulationen an der Abgasreinigung von Dieselwagen informiert wurde.

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft prüfte den Verdacht der Marktmanipulation gegen Winterkorn - ebenso wie gegen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und den aktuellen Konzernchef Herbert Diess. Alle drei wurden in diesem Punkt nun von den Strafverfolgern angeklagt. Zudem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen mehrere Verdächtige wegen mutmaßlich falscher CO2- und Verbrauchsangaben sowie in einem Fall wegen des Löschens von Daten. Auch in Stuttgart gab es Ermittlungen. In München wird Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und drei weiteren Angeklagten "Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung" zur Last gelegt.

2. Zivilklagen: Für die Bewältigung der Dieselkrise hat VW inzwischen bereits rund 30 Milliarden Euro verbucht. Entschädigungen wollen auch Dieselfahrer in Deutschland erstreiten. Verbraucherschützer kritisieren, dass für die Betroffenen in den USA viel Geld ausgegeben wird, während Geschädigte in Europa bisher leer ausgingen. Es liegen mittlerweile weit über 40.000 einzelne Urteile zu privaten Zivilverfahren klagender Dieselbesitzer gegen den Konzern oder gegen Volkswagen-Händler vor - die meisten davon endeten mit einer Klageabweisung. Beim Bundesgerichtshof lagen Ende August mehr als 30 Verfahren. Volkswagen versucht oft, sich auf höheren Gerichtsebenen mit den Klägern auf einen Vergleich zu verständigen, um so ein Grundsatzurteil zu vermeiden.

430.000 Autokäufer gegen VW

Am 30. September startet am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig ein Verfahren zur sogenannten Musterfeststellungsklage. Dabei bündeln viele Einzelkläger ihre Forderungen an VW - in der Hoffnung, mit einem geschlossenen Auftreten eine höhere Chance auf Entschädigungen für ihre Fahrzeuge in individuellen Folgeprozessen zu haben. Sie werden von den Verbraucherzentralen vertreten, rund 430.000 Autokäufer schlossen sich der Klage an.

In den USA einigte sich der Konzern mit klagenden Autobesitzern und der Umweltbehörde EPA Ende August auf eine Lösung zu angeblichen Falschangaben zum Benzinverbrauch bei Modellen mehrerer Marken.

3. Aktionärsklagen: Der Abgasskandal hat viel Geld gekostet - nicht nur Volkswagen, sondern auch Investoren. Der Kurs der VW-Aktie brach unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Betrugs im Herbst 2015 ein - zeitweise verloren die Vorzugspapiere fast die Hälfte ihres Werts. Daher verlangen Investoren wie die Sparkassentochter Deka, die hier als Musterklägerin auftritt, Schadenersatz. Der Vorwurf: VW habe die Märkte zu spät über das Dieseldrama informiert.

Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. Volkswagen soll genau das versäumt zu haben.

Volkswagens "Schadenstisch"

VW hatte in einer Klage-Erwiderung erklärt, dass beim vielzitierten "Schadenstisch" am 27. Juli 2015 mit Winterkorn nicht mitgeteilt worden sei, dass es um eine nach US-Recht unzulässige Abschalteinrichtung gehen könne. Der "Schadenstisch" stand immer wieder im Zentrum des Verdachts. Auch gab VW an, mit deutlich geringeren finanziellen Risiken durch die Abgaskrise gerechnet und dafür zunächst nur 300 Millionen Euro zurückgelegt zu haben.

Ein Musterverfahren am Braunschweiger OLG dreht sich nun um Milliarden-Schadenersatzansprüche der Anleger. Im vorigen Jahr hatte das Gericht in einer vorläufigen Einschätzung erklärt, dass VW den Kapitalmarkt tatsächlich zu spät informiert haben könnte - aber wohl nicht so spät nach der nötigen Frist, wie die Kläger dies darstellen.

In den Vereinigten Staaten startete die Börsenaufsicht SEC Mitte März einen neuen Rechtsstreit: VW soll den Vorwürfen zufolge während der Abgas-Manipulationen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mehr als 13 Milliarden Dollar mit Anleihen am US-Kapitalmarkt eingesammelt haben. Anleger seien darüber getäuscht worden, dass zu dieser Zeit schwere Verstöße gegen US-Umweltgesetze begingen wurden. (dpa/rs)

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