Schwerpunkt E-Business: Rechnungsversand
E-Mail statt Umschlag
Im Grunde ist die Sache ganz klar: "Die Zurückhaltung vieler Unternehmen in Sachen E-Billing liegt nicht in der Rechtslage begründet", sagt Rechtsanwalt Klaus Brisch. Der Leiter IT-Recht in der Kölner Kanzlei Graf von Westphalen meint, dass die Vorbehalte gegenüber E-Billing eher mit der damit verbundenen Umstrukturierung der eigenen IT zusammenhängen.
Bei der elektronischen Rechnungsstellung sind dennoch einige rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Ein Problem sehen vor allem die Rechnungsempfänger in der Archivierung der Signaturprüfungsergebnisse, die häufig nicht automatisch abläuft. "Das ist ein enormer Aufwand, weil die Speicherung dann per Hand durchgeführt werden muss", weiß Brisch. An diesem Problem arbeiten die Softwareanbieter.
Ohnehin läuft ohne Einwilligung der Kunden nichts. Dieses Thema ist besonders bei Telekommunikationsanbietern mit großem Kundenstamm heikel: "Bestehende Verträge lassen sich nicht einfach ändern", sagt Rechtsanwalt Volker Käbisch von der Düsseldorfer Unternehmensberatung Deloitte & Touche. Deshalb versuchten die Netzbetreiber, E-Billing zunächst bei Neukunden einzusetzen.
Mit vielen Fragezeichen versehen ist die Rechtslage in der EU. Erst Anfang 2004 soll eine neue Richtlinie greifen, die hier Standards setzt. Bis dahin sollten Unternehmen entweder auf ausländische Töchter setzen oder einen Dienstleister in einem Drittland beschäftigen, rät Käbisch.
Das Thema Dienstleister ist ebenfalls problematisch: Falls die ausgelagerte Unternehmens-IT als Dienstleister für das gesamte Unternehmen auftritt und ein Geschäftsbereich einem anderen eine Rechnung stellt, muss intern noch eine digitale Signatur zwischengeschaltet werden. "Damit entstehen teils abstruse Situationen", so Käbisch.
Das größte Hindernis ist für ihn dennoch die fehlende Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen. Obwohl bekannt sei, dass sich durch E-Billing Kosten sparen lassen, wolle kaum jemand als First Mover auftreten.