"Datr"-Cookie
Facebook rechtfertigt Einsatz von Identitätsdatei
Nach dem spektakulären EuGH-Urteil, das die Position europäischer Datenschützer gegenüber US-Konzernen stärkte, streitet FacebookFacebook sich mit belgischen Regulierern. Das Vorgehen der Datenschützer in Belgien gegen Facebook würde die Sicherheit des Internets insgesamt beeinträchtigen, argumentierte das weltgrößte Online-Netzwerk in einem Blogeintrag in der Nacht zu Mittwoch. Alles zu Facebook auf CIO.de
Bei der Auseinandersetzung geht es um das seit Jahren umstrittene Identitäts-Cookie "Datr" - eine kleine Datei, die Facebook im Web-Browser der Nutzer speichert. Die belgische Datenschutz-Kommission will Facebook vor Gericht den Einsatz des "Datr"-Cookies verbieten lassen, das einige Informationen über das Verhalten von Nutzern auf Seiten mit dem "Like"-Button sammelt. Ihr ist vor allem ein Dorn im Auge, dass auch Nicht-Mitglieder das Cookie installiert bekommen, wenn sie die Facebook-Website besuchen.
Facebook-Sicherheitschef Alex Stamos argumentierte, das "Datr"-Cookie mache das Netzwerk sicherer. Es helfe, falsche Profile herauszufiltern und verhindere Cyber-Attacken. Wenn etwa ein Web-Browser binnen fünf Minuten hunderte Seiten besucht habe, sei das ein klares Zeichen dafür, dass der Computer möglicherweise von Online-Kriminellen gekapert worden sei. Die Daten, die das Cookie sammele, würden nicht einzelnen Personen zugeschrieben und könnten auch nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden. Es sei nicht wahr, dass Facebook das Cookie nutze, um Werbung auf Nichtmitglieder zuzuschneiden und ebenso wenig, dass es gesetzt werde, wenn jemand auch nur irgendeine Seite mit einem "Gefällt-mir"-Knopf besuche.
In dem Verfahren in Belgien steht eine Entscheidung des Gerichts bevor. Die Datenschutz-Kommission will auch Strafen von 250.000 Euro pro Tag verhängen.
Der Europäische Gerichtshof hatte vergangene Woche das sogenannte "Safe-Harbor"-Abkommen zur vereinfachten Übermittlung von Daten europäischer Nutzer in die USA gekippt. Zugleich ermutigten die EuGH-Richter nationale Datenschutz-Behörden, gegen eine ihrer Meinung nach unzulässige Datenweiterleitung vorzugehen. Damit rückt aus Sicht von US-Konzernen ein von ihnen befürchteter Zustand näher, bei dem sie sich verstärkt mit Regulierern in vielen EU-Ländern auseinandersetzen müssen. (dpa/tc)