Urheberrecht

Kabel Deutschland weist Millionenforderung zurück

14.08.2013
Kabel Deutschland lehnt die Nachzahlung von knapp 46 Millionen Euro an private Hörfunk- und Fernsehanbieter für die Verwertung ihrer Programme ab.

Gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, das den Konzern zur weiteren Zahlung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an die Sender verurteilt hat, wolle Kabel Deutschland in Berufung gehen, sagte Unternehmenssprecher Marco Gassen am Mittwoch.

Das Landgericht Berlin entschied nach einem langjährigen Rechtsstreit, dass den Sendern eine angemessene Vergütung für die Urheberrechte zustehe. Kläger war die VG Media, die fast alle deutschen und einige europäische Privatsender vertritt.

Bereits 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Lizenzverträge mit den Kabelgesellschaften Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg abgeschlossen. Weitere 1500 Lizenzverträge bestehen nach Angaben der Gesellschaft unter anderem mit der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mit kleineren Kabelnetz und IPTV-Betreibern. (dpa/rs)

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