Neue E-Commerce-Vorschrift
Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten teilweise teurer
Seit diesem Donnerstag wird in der EU auch für Produkte mit einem Wert unter der bisherigen Freigrenze von 22 Euro eine Umsatzsteuer fällig, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. In Deutschland gilt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, unter anderem für Bücher fallen sieben Prozent an. Der eigentliche Zoll gilt weiter für Waren mit einem Wert ab 150 Euro.
Kundinnen und Kunden sollen mit den neuen Regeln auch besser vor Überraschungen geschützt werden. Wer bisher Waren von außerhalb der EU bestellt hatte, war teils noch mit versteckten Zusatzkosten für Zoll- oder Kurierdienste konfrontiert. Künftig soll der angegebene Preis auch der Endpreis sein. Händler können sich dafür auf einer Plattform registrieren, die ihnen die Abrechnung der Mehrwertsteuer erleichtert.
Die EU will mit den neuen Vorschriften verhindern, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten ihre hiesigen Wettbewerber unterbieten können. Außerdem sollen dadurch Steuerschlupflöcher geschlossen werden, die den EU-Staatskassen geschätzt sieben Milliarden Euro jährlich kosten. (dpa/rs)