Gelbe Bücher, rote Sparkassen
Unternehmen streiten um Farbmarken
Jeder darf sich in den Lieblingsfarben kleiden. Aber für Unternehmen gelten andere Regeln. Farben haben längst eine zentrale Bedeutung für die Wiederkennung und Unterscheidung im Wettbewerb gewonnen. So darf Rosetta Stone, ein US-Konkurrent des Wörterbuchverlags Langenscheidt, nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom September keine Bücher mit gelbem Einband vermarkten. Am Donnerstag bestätigte der BGH auch die Rechtmäßigkeit der Farbmarke - der Konkurrent scheiterte auch in letzter Instanz mit dem Versuch, den Markeneintrag löschen zu lassen.
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Farbmarke?
Seit 1995 können Farben markenrechtlich geschützt werden. Das damals verabschiedete Markengesetz bezeichnet alle Zeichen einer Ware als schützenswert, "die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden". Dazu gehören auch Farben und Farbzusammenstellungen.
Die Zahl der Farben ist begrenzt, wer hat denn Anspruch auf den Schutz einer Farbmarke?
Die Farbmarke kann geschützt werden, wenn sie eine sogenannte Verkehrsgeltung oder "notorische Bekanntheit" beanspruchen kann. Ein Element von Verkehrsgeltung könne auch der Marktanteil in einer bestimmten Produktklasse sein, erklärt der Münchner Markenrechtsanwalt Andreas Schulz. Das Unternehmen müsse nachweisen, dass ein großer Teil der Öffentlichkeit eine Farbe mit einem bestimmten Produkt in Verbindung bringe. Schließlich stelle der Monopolschutz für eine bestimmte Farbe eine gravierende Einschränkung für alle anderen Marktteilnehmer dar.
Wie wird eine geschützte Farbmarke bestimmt?
Die Farbe muss eindeutig und dauerhaft dargestellt werden. Bei der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt muss ein Farbmuster hinterlegt werden. Dazu gehören auch Angaben nach einem international anerkannten Farbbezeichnungssystem wie dem HKS-Farbfächer. Einen juristischen Streit führen zurzeit auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und die spanische Bank Santander; beide verwenden ein ähnliches Signalrot als Farbmarke, das der Sparkassen hat die Bezeichnung HKS 13, das von Santander ist als HKS 14 bestimmt.
Wie weit reicht der Schutz einer Farbmarke?
Je enger der Gültigkeitsbereich einer Farbmarke, desto höher sind die Chancen auf ihren Schutz. Als Beispiel nennt Schulz die Farbe Lachsrosa für das Papier der "Financial Times". Ein Markenschutz könne sich auf Zeitungen mit ähnlichem Inhalt erstrecken, aber kaum etwa auf eine Zeitschrift zum Thema Puppen.
Können Farbmarken angefochten werden?
Jeder hat das Recht, die Löschung einer Farbmarke zu beantragen. Dieser Antrag ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zu stellen. Im Fall einer Ablehnung kann man sich noch an das Bundespatentgericht wenden. Gegen dessen Entscheidung ist in letzter Instanz eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) möglich.
Wächst die Gefahr eines Missbrauchs von Farbmarken?
Im Zusammenspiel mit anderen Markenelementen sei die Farbmarke in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden, antwortet ein Sprecher der Deutschen Telekom. Dort wurde die Farbe Magenta 1995 gewählt, um sich von dem Gelb der Deutschen Post abzuheben - bis 1994 waren beide im Staatsunternehmen Deutsche Bundespost vereint. "Wir legen Wert darauf, dass das Unternehmen auch über die Farbe erkannt und erinnert wird", sagte der Sprecher. In Streitfällen bemühe sich die Deutsche Telekom zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Je prominenter und anerkannter eine Farbmarke sei und mit einem Unternehmen eindeutig verbunden werde, desto geringer sei die Gefahr eines Missbrauchs. (dpa/ph)