Verordnung des Bundesinnenministeriums
Verkauf von Silvesterfeuerwerk bundesweit verboten
Die entsprechende Verordnung sei am Dienstag in Kraft getreten, teilte das Innenministerium in Berlin mit. Damit werde ein Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderregierungschefs und -chefinnen vom 13. Dezember umgesetzt.
"Wegen der Corona-Pandemie ist in diesem Jahr vieles anders. Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren. Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung", sagte Seehofer der Mitteilung zufolge.
Stark beanspruchte Krankenhäuser und Notfallambulanzen entlasten
Ziel der Regelung sei es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.
Betroffen von dem Verbot seien "die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen", erläuterte das Innenministerium. "Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten." Auch bereits zuvor etwa über den Online-Handel getätigte Bestellungen dürften nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden. (dpa/rs)