Steuerfreie Gehaltserhöhung

Das können Arbeitgeber alles bieten

11.01.2022 von Julia-Eva Seifert
Was tun, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr Gehalt zahlen kann, obwohl er möchte? Dann könnten steuerfreie Gehaltserhöhungen eine Option sein – und die haben wir uns genauer angesehen.
Wenn es für eine Gehaltserhöhung nicht reicht, haben kreative Arbeitgeber gute Auswahlmöglichkeiten bei der Ausgestaltung von Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter.
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Steuerfreie Gehaltserhöhung: Was ist das?

Ein geldwerter Vorteil kann eine steuerfreie Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein - und zwar für beide Seiten. Denn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen sich die Abgaben an die Sozialversicherung und an das Finanzamt - sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Einige andere geldwerte Vorteile des Arbeitgebers werden dagegen pauschal versteuert. Doch auch das lohnt sich für Mitarbeiter und den Chef. Denn dieser kann damit seine Wertschätzung seinem Mitarbeiter gegenüber ausdrücken, ohne deutlich mehr Gehalt zahlen zu müssen. Auf der anderen Seite kommt von steuerfreien Gehaltserhöhungen mehr beim Arbeitnehmer an als bei vielen finanziellen Leistungen.

Geldwerter Vorteil: Zuschuss zur Kinderbetreuung

Eltern freut diese Möglichkeit, eine steuerfreie Gehaltserhöhung zu bekommen: Für schulpflichtige Kinder kann der Arbeitgeber nämlich die Betreuungskosten übernehmen. Dank einer Ausnahmeregelung im Einkommenssteuergesetz (Paragraf 3 Nr. 33 EStG) ist die Betreuung, Verpflegung und Unterbringung eines schulpflichtigen Kindes in einer Betreuungseinrichtung steuer- und sozialabgabenfrei. Und das gilt ganz unabhängig davon, wie hoch die Betreuungsbeiträge ausfallen.

Notebook statt Gehaltserhöhung

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten aber auch einen Laptop oder andere technische Gegenstände überlassen, die sie auch privat nutzen können. Wenn Beschäftigte diese Geräte tatsächlich brauchen und sie vielleicht sogar selbst kaufen wollten, ist das ein echter Vorteil, der sich unter Umständen mehr auszahlt als eine Gehaltserhöhung. Denn je nach Steuerklasse bleibt von einer monetären Gehaltserhöhung gerade einmal die Hälfte übrig. Für den Laptop, das neue Handy oder das Tablet müssen Arbeitnehmer jedoch nichts zahlen, vorausgesetzt ihr Arbeitgeber versteuert das Gerät pauschal mit 25 Prozent.

Arbeitgeberdarlehen als steuerfreie Gehaltserhöhung

Waschmaschine kaputt oder kein Geld für den nächsten Urlaub? Dann kann der Chef mit einem Darlehen einspringen. Bis zu 2.600 Euro kann er seinen Beschäftigten leihen - und das komplett steuerfrei. Liegt der Betrag jedoch über dieser Grenze, müssen Mitarbeiter den geldwerten Vorteil, der sich durch die Zinsersparnis ergibt, mit den üblichen Zinssätzen versteuern. Allerdings nur sofern der geldwerte Vorteil über der Freigrenze von 50 Euro liegt.

Tipp für Arbeitnehmer: Natürlich ist eine steuerfreie Gehaltserhöhung eine feine Sache. Sie hat jedoch einen Haken: Die steuerfreie Zuwendung fließt nicht in die Berechnung möglicher Sozialleistungen ein. Heißt konkret: Die steuerfreie Gehaltserhöhung hat keinen Einfluss auf eventuelles Arbeitslosengeld oder gar die spätere Rente. Das will immer mit bedacht sein.

Zuschuss zur Altersvorsorge

Eine weitere Option, um die Steuer- und Abgabenlast sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu optimieren, ist der Zuschuss zur Altersvorsorge. Arbeitgeber können im Jahr 2022 insgesamt 6.768 Euro in die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter einzahlen, ohne dass Lohnsteuer auf diesen Betrag gezahlt werden müsste. Um keine Beträge in die Sozialversicherungen zahlen zu müssen, muss der Zuschuss unter 3.384 Euro jährlich liegen.

Gesundheitsförderung als Gehaltsbaustein

Arbeitgeber können sich außerdem an den Kosten für Fitnessstudio, den Yoga-Kurs ohne ähnliche Angebote zur Gesundheitsförderung beteiligen. Bis zu 600 Euro pro Jahr sind auf diesem Weg steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Kostenlose Bahncard vom Chef

Auch in diesem Jahr wird das Bahnfahren wieder teurer. Das sind keine schönen Nachrichten für Arbeitnehmer, die beruflich (und privat) auf die Bahn angewiesen sind. Doch auch in diesem Fall gibt es eine Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. So kann der Arbeitgeber die Kosten für die Bahncard übernehmen, der Mitarbeiter die Karte aber trotzdem privat nutzen.

Steuerfrei bleibt die Bahncard, wenn sie überwiegend beruflich genutzt wird. Das Finanzamt erkennt eine überwiegend berufliche Nutzung dann an, wenn die Rabatte, die die Bahncard für dienstliche Reisen bringt, höher sind als der Preis für die Bahncard. Konkret: Nutzt der Mitarbeiter die BahnCard 50, die für die 2. Klasse 229 Euro pro Jahr kostet, und erhält auf dienstliche Fahrten einen Preisnachlass von insgesamt 230 Euro oder mehr, kann er in der Regel die Bahncard auch privat nutzen, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Gehaltsoptionen ansprechen

Arbeitgeber haben unterschiedliche Möglichkeiten, ihren Beschäftigten eine steuerfreie Gehaltserhöhung zukommen zu lassen. Mitarbeiter sollten diese Optionen im Kopf behalten. Sie können sie nämlich im Gehaltsgespräch vorschlagen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr Gehalt zahlen kann, sich aber für die gute Zusammenarbeit bedanken möchte. (hk)