T-Systems hat es getan, die Weltbild-Gruppe und die Deutsche Bank genauso: Viele Unternehmen haben Mitarbeiter entlassen - und bei den Betroffenen deprimierende Gefühle hinterlassen.
Trauer, Wut und Zukunftsängste sind zwar normal und verständlich - doch sie sollten die Betroffenen nicht zu lange lähmen. Denn sie müssen nun voll funktionieren.
Daher nützt es wenig zu resignieren, selbst wenn die Kündigung ungerecht erscheint. Nur wer sein Schicksal aktiv in die Hand nimmt, kann die persönliche Krise meistern. In manchen Fällen eröffnet die Kündigung sogar eine neue Chance.
Davon überzeugt ist auch Hans Ruoff, Autor des Buchs "Die Kunst des erfolgreichen Abstiegs". Er empfiehlt, das schmerzliche Scheitern als Chance auf einen Neuanfang zu verstehen. Inklusive einer neuen Stadt, einem neuen Job, einem neuen Leben. Doch klar ist auch: Dafür braucht es einen kühlen Kopf.
Arbeitnehmer sollten daher ihren gekränkten Stolz ignorieren. Denn sie brauchen unter anderem noch ein Referenzschreiben des ehemaligen Arbeitgebers. Da ist es wenig ratsam, dem Chef nun gründlich die Meinung zu sagen und sich anschließend krank schreiben zu lassen.
Doch zunächst müssen sich Betroffene beim Arbeitsamt melden, und zwar "unverzüglich nach Erhalt der Kündigung" - selbst wenn die Stelle erst Ende des Jahres weg ist. "Unverzüglich" heißt: innerhalb von drei Tagen nach dem Kündigungsgespräch oder dem Erhalt des entsprechenden Schreibens.
Wer an einem Freitag seine Papiere bekommt, muss also am folgenden Montag beim Arbeitsamt sein. Andernfalls riskiert er, dass ihm das Arbeitslosengeld gesperrt wird.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Betroffenen auf diese Frist hinzuweisen. Tut er das nicht und entstehen dem Angestellten dadurch finanzielle Nachteile, kann er von ihm auf Schadensersatz verklagt werden.
Jetzt geht es an die Formalitäten: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag, handeln Sie die Abfindung aus, fordern Sie ein Arbeitszeugnis. Vielleicht können Sie früher ausscheiden, wenn Sie eine neue Position gefunden haben.
Bei den Formalitäten sollten Sie sich von einem Arbeitsrechtler begleiten lassen. Der klärt juristische Feinheiten und versachlicht die Diskussion.
Wer den Papierkram alleine erledigen möchte, sollte gewarnt sein: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Bevor man also einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte man sich bei Profis informieren und Verhandlungstipps einholen. Hierbei kann auch der Betriebsrat helfen.
Bei Aufhebungsverträgen ist außerdem zu beachten, dass die Arbeitsagentur danach zwölf Wochen kein Geld zahlt. Sonderzahlungen in Form von Abfindungen müssen zudem voll versteuert werden. Hier besteht zudem die Gefahr, dass ein höherer Steuersatz fällig wird. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen dem regulären Gehalt und der Abfindung. Und das kann teuer werden.
Die Formel für Abfindungen
Der ehemalige Siemens-Chef Peter Löscher bekam von seinem Arbeitgeber 30 Millionen Euro Abfindung. Von solchen Summen können normale Angestellte nur träumen. Die Höhe einer Abfindung beträgt in der Regel 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit. Wer also monatlich 3.000 Euro verdient und seit zehn Jahren im Unternehmen ist, kann auf 15.000 Euro hoffen.
Allgemein steht Betroffenen nur selten eine Abfindung zu. Dann zum Beispiel, wenn Mitarbeiter wegen Umstrukturierungsmaßnahmen, einem Firmenumzug oder Massenentlassungen gekündigt werden.
Ist das nicht der Fall, können Angestellte versuchen, vor Gericht eine Abfindung einzufordern. Aber nur, wenn die Entlassung nicht zulässig ist. Dann können sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen: Der Arbeitgeber zahlt, der Angestellte akzeptiert die Kündigung.
Ein solches Verfahren kann auch damit enden, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt - oder der Angestellte die Kündigung hinnehmen muss. In beiden Fällen ist die Abfindung verloren. Wer nicht wegen einer Abfindung vor Gericht ziehen will, sondern seine Entlassung anfechten möchte, muss binnen einer Woche beim Betriebsrat Widerspruch einlegen.
Ist die Kündigung wirksam, müssen sich die Betroffenen um ein Arbeitszeugnis bemühen: Dieses sollte bei der Bewerbung um einen neuen Job das Aushängeschild sein, umso wichtiger sind die Details. Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen zwar oft durchweg positiv - doch zwischen den Zeilen steht manchmal genau das Gegenteil.
Wer sich "immer redlich bemüht" hat, der hat es meist vergeblich versucht. "Stets gesuchte Gesprächspartner" haben mehr getratscht als gearbeitet.
Zwar sind solche Formulierungen nicht mehr zulässig, ein prüfender Blick kann dennoch nicht schaden. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf ein Arbeitszeugnis, das klar und verständlich formuliert ist. Wer unsicher ist, kann sein Arbeitszeugnis auch von entsprechenden Dienstleistern bewerten lassen.
Viele Entlassene bemühen sich sofort hektisch um einen neuen Job. Sie wollen den scheinbaren Makel der Arbeitslosigkeit schnell los werden. Ein großer Fehler, denn dabei geht viel wertvolle Energie verloren.
Betroffene sollten sich erst einmal die eigene Situation bewusst machen - und sich noch einmal mit den Gründen für den Rauswurf beschäftigen, auch wenn das schmerzt. Die Analyse kann dabei helfen, es beim nächsten Mal besser zu machen.
Bei der Suche nach einem neuen Job raten manche Experten selbst Ex-Managern zum vorübergehenden "Downshifting". Soll heißen: Lieber einen Job ergreifen, der den Betroffenen unterfordert, anstatt aus Stolz arbeitslos zu sein. Trotzdem sollte die neue Stelle Entwicklungschancen bieten, damit man mittelfristig nicht unzufrieden wird.
Wer mit dem Gedanken an die Selbstständigkeit spielt, sollte aus voller Überzeugung handeln und nicht aus purer Verzweiflung. Sonst ist das neue Unternehmen von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Doch bevor sich die Betroffenen auf die Suche machen, sollten sie sich vernünftig verabschieden. Der Ausstand sollte aber zum Verhältnis zu Kollegen und Chef passen. Soll heißen: weder zu geizig noch zu spendabel. Wer auf jahrelange Zusammenarbeit zurückblickt, sollte seine Abteilung zum Essen einladen - anstatt sie mit Schnittchen abzuservieren. Nicht nur aus menschlicher Höflichkeit, sondern auch aus geschäftlichem Kalkül. Denn womöglich sind die Kontakte zu Kollegen oder Kunden irgendwann noch mal nützlich.
(Quelle: Wirtschaftswoche)