Diese Abgabe solle beim Onlinehändler erhoben und von ihm an das Finanzamt abgeführt werden. Das geht aus einem vom kommunalpolitischen Sprecher Christian Haase sowie vom Fraktions-Vize Andreas Jung (beide CDU) unterzeichneten Papier hervor, aus dem die "Welt am Sonntag" zitiert. Ob im Internet bestellte Ware dadurch teurer würde, hänge von den Anbietern ab. Die Abgabe solle sich in der Höhe nach dem Bestellwert richten.
"Mit den Einnahmen wird der Onlinehandel an den Kosten von ihm genutzter kommunaler Infrastruktur beteiligt. Beseitigt wird damit die Schieflage gegenüber dem stationären Einzelhandel, der schon heute mit seinen Steuern erheblich zum Gemeindehaushalt beiträgt", heißt es nach Angaben der "WamS" in dem Papier.
Die Einnahmen aus der neuen Gebühr sollten den Einzelhandel vor Ort unmittelbar entlasten: "Die Mittel werden also in vollem Umfang zur Stärkung eines vielfältigen Einzelhandels in lebendigen Innenstädten eingesetzt", zitiert die Zeitung. Außerdem solle Geschäften, die wegen der Pandemie zeitweise schließen mussten, mit großzügigeren Überbrückungshilfen, Schnellkrediten und Steuererleichterungen geholfen werden. (dpa/rs)