In einer vorläufigen Prüfung ist die Wettbewerbsbehörde zu der Auffassung gekommen, dass allein die Lufthansa einen dauerhaften Zubringerdienst zu Fernflügen von den Flughäfen München, Frankfurt und Düsseldorf erbringen könne. Sie unterliege damit der Missbrauchsaufsicht und habe besondere Pflichten, stellte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag fest.
Der vom Staat gerettete Lufthansa-Konzern hatte den langjährigen Vertrag mit Condor zunächst gekündigt und diese Kündigung auf Druck der Behörden bis zum 10. Mai 2022 ausgesetzt. Der Konzern will mit der Marke "Eurowings Discover" selbst stärker in den Ferienflugmarkt einsteigen.
Das Kartellamt will nun vor einer endgültigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens beide Seiten anhören. "Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert", erklärte Mundt. Auch der bisherige Vertrag enthalte bereits kartellrechtlich bedenkliche Wettbewerbsbeschränkungen. (dpa/rs)