Um die Sicherheit bei Internet-Käufen und Onlinebanking zu erhöhen, soll an diesem Mittwoch ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie vom Kabinett verabschiedet werden. Kritikern zufolge schmälert dieser aber auch die Bequemlichkeit digitaler Anwendungen. Zudem wird der Zahlungsverkehr in der EU weiter für Nicht-Banken geöffnet.
Die künftig "starke Kundenauthentifizierung" erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien "Wissen" (etwa Passwort), "Besitz" (etwa Kreditkarte) sowie "Dauermerkmal" (z.B. Fingerabdruck). Verlangt werde dies, "wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauchsrisiko in sich birgt."
Künftig können Kunden Zahlungen zudem über Drittdienste auslösen - etwa, wenn sie im Online-Shop eines Händlers eingekauft haben. Diese Dienstleister übermitteln - meist via Internet - Daten zwischen Kunden und Banken ohne Kundengelder zu besitzen.
Banken und Sparkassen müssen regulierten Dienstleistern Zugang zu den im Online-Banking geführten Kontodaten ihrer Kunden gewähren. Dafür müssen die Dienstleister eine Berufshaftpflichtversicherung oder andere Garantie vorweisen und dafür sorgen, dass Sicherheitsmerkmale des Nutzers sicher sind.
Die Kreditwirtschaft verweist auf den Aufwand unter anderem durch die Drittanbietern kostenlos einzurichtenden Bankenschnittstellen oder die Bearbeitung möglicher Regressansprüche. Andererseits böten sich auch für Banken und Sparkassen neue Marktchancen. (dpa/ib)