Neun von zehn Deutschen haben laut Angaben des Bonner Informationsdienstes "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" zugegeben, das Netz am Arbeitsplatz auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Hälfte davon sogar mehr als drei Stunden pro Woche.
Solche Informationen polarisieren. Das eine Lager zählt die Schäden auf: Privates Surfen bindet bestenfalls "nur" Zeit und verursacht damit Kosten. Schlimmstenfalls holt der Mitarbeiter Malware ins Unternehmen, lädt Porno-Inhalte herunter oder verrät Geschäftsgeheimnisse.
Die andere Seite betont die Vorteile der privaten Internet-Nutzung: Eine kurze Pause zwischen zwei Arbeitsaufträgen, in denen die neuesten Fußballergebnisse oder das Kinoprogramm gecheckt werden, erfrische den Mitarbeiter. Wer kurz ein paar interessante Sites anklicken darf, ohne mit negativen Sanktionen rechnen zu müssen, geht motivierter zur Arbeit - was wiederum dem Unternehmen zu Gute kommt. Und ein CIO, der das verbiete, mache sich zum Buhmann.
Diese Frage hat bereits diverse Juristen beschäftigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Frühjahr festgestellt, dass eine fristlose Kündigung nur bei einer "exzessiven" privaten Internet-Nutzung gerechtfertigt ist. Selbst, wenn ein Angestellter Porno-Filmchen guckt, muss er zunächst abgemahnt werden.
Das Arbeitsgerecht Wesel hat bereits 2001 entschieden, dass eine Nutzungsdauer von 80 bis 100 Stunden binnen eines Jahres "keine erkennbare Pflichtverletzung" darstelle. Obwohl grundsätzlich feststeht: "Der Arbeitsvertrag gibt dem Arbeitnehmer im Normalfall kein Recht, die Telekommunikationsmittel des Arbeitgebers für eigene Zwecke zu verwenden", wie Rechtsanwältin Claudia Krauß aus der Kanzlei Merten & Kollegen aus Völklingen/Saar klarstellt.
Muster für Betriebsvereinbarungen
Als geeignete Lösung bietet sich eine Betriebsvereinbarung an, die den Umgang mit Mail und Internet in der Firma regelt. Der Rostocker Anwalt Johannes Richard bietet Muster dafür an. Er empfiehlt zum Beispiel, das Abrufen von Aktienkursen, Wetterberichten oder kurzen E-Mails zu erlauben.
Seiner Meinung nach sollte die Vereinbarung aber auch folgenden Passus enthalten: "Die Gewährung der privaten Nutzung der Kommunikationsdienste (E-Mail/Intranet) erfolgt freiwillig. Die Gewährung steht im freien Ermessen des Arbeitgebers. Auch bei wiederholter vorbehaltloser Gewährung der Privatnutzung entsteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung für die Zukunft."
Claudia Krauß weist darauf hin, dass es dabei wegen des Datenschutzes unerlässlich ist, private E-Mails des Nutzers zu kennzeichnen. Mögliche Lösung ist ein eigener Account für private Nachrichten.
Die Rechtsanwältin gibt zu Bedenken: "Von einer intensiven Überwachung oder einem gänzlichen Verbot der Privatnutzung durch den Arbeitgeber ist abzuraten. Dies führt zu geringerer Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer."
Wie auch immer - das Problem dürfte sich in Zukunft verschärfen. Analysten von Forrester bis Deloitte nehmen sich der kommenden Arbeitnehmergeneration - wahlweise Millennials oder Generation Y genannt - an und betonen, wie selbstverständlich die jungen Leute mit Blogs und Wikis umgehen. Ebenso selbstverständlich pfeifen sie auf Hierarchien. Außerdem wollen sie nicht immer im Büro arbeiten, sondern auch von Zuhause oder unterwegs aus.
Ihnen verbieten zu wollen, den Freunden Mails wegen der abendlichen After-Work-Party zu schicken, dürfte ins Leere laufen.