Verbrauchertäuschung
Der Black Friday ohne Schnäppchen
In diesem Jahr hätten die Preisangaben auf mindestens 43 Prozent der überprüften Websites gegen EU-Recht verstoßen, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Grundsätzlich sei für mehr als die Hälfte der überwachten Produkte ein Black-Friday-Preisnachlass angekündigt gewesen. Davon wiederum seien 23 Prozent eindeutig unvereinbar mit EU-Recht gewesen.
Nach EU-Recht müssen Geschäfte und Online-MarktplätzeOnline-Marktplätze bei der Ankündigung von Preisnachlässen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angeben. Nach Angaben der EU-Kommission haben die nationalen Behörden aus 13 Ländern in diesem Jahr über einen Zeitraum von einem Monat die Preise von 16.000 Produkten von 176 Webseiten überwacht. Alles zu eCommerce auf CIO.de
EU-Justizkommissar Didier Reynders rief die Online-HändlerOnline-Händler dazu auf, die Darstellung ihrer Rabatte zu überarbeiten. "Gute Angebote müssen ein echter Vorteil sein und keine manipulative Marketingtechnik", sagte der Belgier. Es liegt nun an den nationalen Behörden, die betroffenen Händler zu kontaktieren, geltendes Recht durchzusetzen und notfalls Strafen zu verhängen. (dpa/rs) Top-Firmen der Branche Handel