Zahlen per Kreditkarte
Umständlicher Gang zur Zulassung
ZAHLEN IM INTERNET PER KREDITKARTE ist für den Endkunden unproblematisch. Für den Händler bedeutet es jedoch, dass er zuvor manche Hürde meistern muss. Da ist zum einen die im Fachjargon Acquirer genannte Händlerbank, die auf Grund inhaltlicher Kriterien die Entscheidung fällt, ob ein Händler einen Akzeptanzvertrag erhält oder nicht. Da ist zum anderen das Kreditkarteninstitut, das ein technisches Sicherheitszertifikat von den Händlern fordert, und da sind dann noch juristische Anforderungen, die oft unter den Tisch fallen und den Händler teuer zu stehen kommen können. Wenn sich ein Händler an einen Acquirer wendet, so will dieser eine ganze Menge wissen, bevor er eine „Vertragsunternehmernummer“ (VU-Nummer) freigibt, die den Händler als Vertragspartner eines Kreditkartenunternehmens identifiziert. Neben „offiziellen“ Anforderungen wie Fragen nach der Reisepassnummer, der Privatanschrift, dem Geburtsdatum des Firmeneigentümers und dem geschätzten Jahres-Transaktionsvolumen ziehen fast alle Acquirer weitere, nicht einmal hinter vorgehaltener Hand ausgesprochene Risikoaspekte zur Bewertung der Händler heran – und hier kann es kritisch werden.
Undurchschaubare Kriterien der Banken
Rüdiger Stahlschmidt von der Pressestelle der Citigroup: „Ob ein Akzeptanzvertrag in Betracht kommt, ermittelt ein Außendienstler anhand von mehreren Risiko- und Sicherheitsaspekten in Zusammenarbeit mit dem Händler.“ Doch welche das genau sind, erläutern sowohl die Citigroup als auch andere Acquirer äußerst unwillig und oberflächlich.
Denn neben Routineanfragen an anerkannte Auskunfteien wie Schufa, Creditreform oder Deltavista werden auch Auskunftsquellen in der juristischen Grauzone herangezogen, die den brachenüblichen Ruf oder gelöschte Dateien von Behörden gewichten. Aber nicht nur der Ruf spielt bei der Beurteilung eine Rolle, sondern auch die Branche. „Die ausgesprochene Empfehlung ist selbstverständlich abhängig von den angebotenen Waren oder Dienstleistungen“, so Stahlschmidt. Markus Solmsdorff, Business Develop Manager bei dem Acquirer Postbank P.O.S. Transact GmbH, ergänzt: „Zu internen Prüfungskriterien kann ich nichts sagen, aber es gibt natürlich branchenbezogene Ausschlusslisten.“ Zu diesen Branchen gehören klassischerweise Gaming, Erotik und Entertainment. Solmsdorff: „Erfahrungsgemäß kommen hier wesentlich öfter Unregelmäßigkeiten vor. Deswegen lehnen wir hier Akzeptanzverträge regelmäßig ab.“ Sex sells gilt also nicht unbedingt für die Acquirer.
Zudem muss der Händler technische Anforderungen erfüllen, wenn er sich für eine Payment-Lösung entschieden hat, bei der er Kreditkartendaten innerhalb seines Unternehmens speichert. Denn dann muss er sich bei Visa und Mastercard um ein Sicherheitszertifikat bemühen, das ein von den beiden jeweiligen Kreditkartengesellschaften gelistetes Zertifizierungsunternehmen abnehmen muss. Diners Club hingegen verzichtet in Deutschland mangels Verbreitung derzeit auf ein solches Zertifikat, American Express ebenfalls.