Compliance, IT-Sicherheit, Datenschutz
Rechtsfragen zu Web 2.0
Für Web 2.0 Anwendungen gelten im Unternehmen bei Compliance, IT-Sicherheit und DatenschutzDatenschutz die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für Internet und E-Mail. Sicherheitsanbieter Clearswift hat mit Rechtsexperten eine Übersicht zu den zentralen Rechtsfragen für Web 2.0 im Unternehmen erarbeitet. Alles zu Datenschutz auf CIO.de
Verantwortung für Web 2.0 Inhalte
Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob die Interpräsenz eines Unternehmens Web 1.0 oder 2.0 sei, schreiben die Experten in einem Whitepaper. "Für eigene Inhalte haftet man immer. Für fremde Inhalte kann die Haftung anders sein", heißt es dort.
Erfolgen rechtsverletzende Äußerungen durch einen Mitarbeiter im Rahmen eines privaten Social-Media-Accounts - wenn etwa ein Wettbewerber über einen privaten Twitter- oder Xing-Account herabgesetzt wird - haften Unternehmen nur im Ausnahmefall. Ein solcher könnte gegeben sein, wenn dieser Account auch laufend geschäftlich genutzt werde und das Unternehmen dies billigend zur Kenntnis genommen hat.
Archivierung von Web 2.0 Inhalten
Die Experten stellen folgende Faustformel zur Archivierung auf: "Wenn eine entsprechende Mitteilung als Brief oder E-Mail aufbewahrungspflichtig wäre, dann ist sie dies auch als Forenbeitrag, Beitrag im Extranet oder per Instant Messaging." Werden Aufbewahrungspflichten verletzt, drohen Bußgelder.