PSD2-Richtlinie
Brüssel legt neue Regeln für Online-Zahlungsverkehr vor
Die EU fordert mindestens zwei unabhängige Sicherheitsschritte beim Online-Zahlungsverkehr. Diese können eine Karte oder ein Mobiltelefon kombiniert mit einem Passwort oder PIN-Code oder auch mit einem biometrischen Erkennungsmerkmal wie etwa einem Fingerabdruck sein, wie die Behörde am Montag in Brüssel mitteilte. Damit solle die Missbrauchsgefahr reduziert werden. Allerdings sind eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, etwa bei Zahlungen geringer Summen.
Die nun konkretisierten Vorschriften sollen im Rahmen der sogenannten PSD2-Richtlinie gelten. Die "Payment Service Directive" bricht das lukrative Monopol der BankenBanken beim Zugriff auf Kontodaten. Künftig müssen Geldhäuser auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups ("Fintechs") den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen - allerdings nur, wenn die Kunden ausdrücklich zugestimmt haben. Die Richtlinie soll Anfang 2018 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Top-Firmen der Branche Banken
Das Europaparlament und die EU-Staaten können die zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen nun noch drei Monate lang unter die Lupe nehmen. Banken haben anschließend 18 Monate Zeit, die Bestimmungen einzuführen.
Der europäische Verbraucherverband Beuc kritisierte, dass in den Regeln zu viele Ausnahmen vorgesehen seien. "Zum Beispiel sind alle Transaktionen unter 30 Euro ausgenommen", sagte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. Für den CSU-Europapolitiker Markus Ferber gehen die Vorschläge hingegen in die richtige Richtung. (dpa/ib)