Wer bekommt den Brückentag?

Die 10 wichtigsten Regelungen zum Thema Urlaub

01.06.2015
Wer darf in den Sommerferien Urlaub nehmen? Kann mein Chef mir meinen bereits gebuchten Urlaub verbieten? Urlaub machen ist manchmal gar nicht so einfach, wenn man Arbeitnehmer ist und sich mit Kollegen und Vorgesetzten abstimmen muss.

Urlaub - die schönste Zeit des Jahres - endlich einmal Zeit für die Familie und für Hobbies, die im Alltag einfach zu kurz kommen. Umso ärgerlicher ist es, wenn bereits die Urlaubsplanung Streitpunkt ist, entweder weil Kollegen zur gleichen Zeit verreisen möchten oder weil der Chef aus betrieblichen Gründen eine "Urlaubssperre" verhängt.

Für einen erholsamen Urlaub ist daher nicht nur die rechtzeitige Planung wichtig, sondern auch das Wissen, was einem als Arbeitnehmer zusteht. Im Alltag fällt allerdings immer wieder auf, dass viele Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen aus dem Arbeitsrecht rund um das Thema Urlaub nicht kennen oder von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Wie viele Tage Urlaubsanspruch haben Sie und wann kann Ihr Chef einen Urlaub verweigern? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Urlaub finden Sie hier.
Wie viele Tage Urlaubsanspruch haben Sie und wann kann Ihr Chef einen Urlaub verweigern? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Urlaub finden Sie hier.
Foto: Yuri Arcurs - shutterstock.com

Worauf Sie bei der Urlaubsplanung achten sollten, erklärt Sabine Fernes, Head of Legal beim Personaldienstleistungsunternehmen Robert Half. Sie beantwortet die zehn wichtigsten Fragen rund um das Thema Urlaub und Arbeitsrecht:

1. Auf wie viele Tage Urlaub habe ich laut Arbeitsrecht Anspruch?

Die Anzahl der Urlaubstage hat der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. Dennoch wird der Anspruch oft falsch ausgelegt. Richtig ist: Das Arbeitsrecht gesteht dem Arbeitnehmer zwar mindestens 24 Tage Urlaub zu, geht dabei allerdings von einer Sechs-Tage-Woche aus.

Da die meisten Arbeitnehmer fünf Tage oder auch weniger arbeiten, ist der Urlaubsanspruch anteilig geringer: Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage, der für die Urlaubsplanung zur Verfügung steht. Abweichungen nach oben sind durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag möglich.

2. Habe ich Anspruch auf drei Wochen Urlaub am Stück?

Das Arbeitsrecht gesteht Arbeitnehmern ein Anrecht auf Urlaub an zwölf aufeinander folgenden Werktagen zu (auf Basis der sechs-Tage-Woche). Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Urlaubsanspruch von mindestens dieser Länge haben.

3. In der Probezeit darf ich keinen Urlaub nehmen, oder?

Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass Arbeitnehmer in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfen. Richtig ist, dass der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten im Betrieb entsteht. Jedoch haben Sie zuvor bereits Anspruch auf den anteiligen Urlaub - also 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat, den Sie bereits gearbeitet haben. Bei 24 Tagen Anspruch sind das zwei Tage pro Monat.

4. Wenn mein Chef den Urlaub nicht genehmigt, fahre ich trotzdem! Geht das?

Vorsicht! Ein Arbeitgeber braucht zwar gute Gründe, um Ihnen einen Strich durch Ihre Urlaubsplanung zu machen. Aber selbst wenn er dies ungerechtfertigt tut, dürfen Sie als Arbeitnehmer nicht einfach trotzdem in den Urlaub fahren. Damit riskieren Sie eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung.

5. Wenn mein Chef meinen bereits genehmigten Urlaub zurücknimmt, verstößt er gegen das Arbeitsrecht. Richtig?

Ein bereits genehmigter Urlaub kann widerrufen werden, wenn sich Chef und Mitarbeiter darauf einigen. Auf eigene Faust darf der Chef den Urlaub nur in absoluten Ausnahmefällen zurücknehmen, zum Beispiel wenn unerwartet so viele Mitarbeiter ausfallen, dass die Produktion oder der termingerechte Jahresabschluss gefährdet sind.

Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub bereits angetreten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesem Fall für die anfallenden Kosten (Stornierung, Rückreise) aufkommen.

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