Tinnitus nach Lautsprecher-Durchsage?

Gericht weist Klage ab

29.04.2019
Ein Möbelverkäufer, der nach Lautsprecher-Durchsagen über einen Tinnitus klagte, hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden und die Klage des Verkäufers abgewiesen.

Zwar sei bei dem Mann ein Hörschaden diagnostiziert, dieser lasse sich aber nicht auf die Durchsagen in dem Möbelgeschäft während seiner Arbeitszeit zurückführen. Der Kläger hatte dagegen angegeben, er habe einen Hörsturz erlitten, weil er immer wieder lautstark ausgerufen worden sei.

Nicht jeder Tinitus ist gleich ein Arbeitsunfall.
Nicht jeder Tinitus ist gleich ein Arbeitsunfall.
Foto: fizkes - shutterstock.com

Die Berufsgenossenschaft hatte eine Anerkennung als Arbeitsunfall zuvor abgelehnt. Dem medizinischen Befund zufolge sei von einem stressbedingten Hörsturz auszugehen. Auch das Gericht entschied, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele. Am Tag des Ereignisses habe es an der Lautsprecheranlage laut Arbeitgeber auch keine Mängel gegeben. Selbst bei "lautem Einsprechen" sei ein anhaltender Hörschaden bei "lebensnaher Würdigung" auszuschließen. Der Kläger habe sich mindestens zwei Meter vom Lautsprecher entfernt befunden. (dpa/ad)

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