Tinnitus nach Lautsprecher-Durchsage?
Gericht weist Klage ab
Zwar sei bei dem Mann ein Hörschaden diagnostiziert, dieser lasse sich aber nicht auf die Durchsagen in dem Möbelgeschäft während seiner Arbeitszeit zurückführen. Der Kläger hatte dagegen angegeben, er habe einen Hörsturz erlitten, weil er immer wieder lautstark ausgerufen worden sei.
Die Berufsgenossenschaft hatte eine Anerkennung als Arbeitsunfall zuvor abgelehnt. Dem medizinischen Befund zufolge sei von einem stressbedingten Hörsturz auszugehen. Auch das Gericht entschied, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele. Am Tag des Ereignisses habe es an der Lautsprecheranlage laut Arbeitgeber auch keine Mängel gegeben. Selbst bei "lautem Einsprechen" sei ein anhaltender Hörschaden bei "lebensnaher Würdigung" auszuschließen. Der Kläger habe sich mindestens zwei Meter vom Lautsprecher entfernt befunden. (dpa/ad)