Healthcare IT


Krankenhausversorgung in NRW gesichert, Finanzierung kränkelt

12.09.2006
In Nordrhein-Westfalen ist die ortsnahe Krankenhausversorgung trotz des teilweisen Investitionsstopps des Landes nicht in Gefahr. Allerdings verschieben und verzögern sich dadurch voraussichtlich Investitionen, so das RWI Essen in einer Stellungnahme für den Landtag Nordrhein-Westfalen zu Krankenhausinvestitionen. Damit Kliniken zukünftig wirtschaftlicher arbeiten können, sollte die Finanzierung aus einer Hand erfolgen, zumindest sollte sie sich aber an der Wirtschaftlichkeit der zu finanzierenden Investitionen orientieren. Zudem sollten Krankenhäuser mehr Freiheiten erhalten und die Landesregierung ihnen nur noch einen groben Rahmen vorgeben, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Krankenhausversorgung in NRW ist durch den teilweisen Investitionsstopp des Landes für Krankenhäuser voraussichtlich nicht gefährdet. Mittelfristig verschieben sich dadurch jedoch nötige Re-Investitionen. Qualitäts- und Effizienzverbesserungen von Versorgungs- und Angebotsstrukturen verzögern sich. Diese Einschätzungen sind Teil einer Stellungnahme des RWI Essen (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) zu Krankenhausinvestitionen für die heutige Anhörung des Ausschusses für Arbeit, GesundheitGesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist, dass die NRW-Landesregierung 2005 beschlossen hatte, im Jahr 2006 keine öffentlichen Fördermittel für Einmalinvestitionen für Krankenhäuser bereit zu stellen. Aktuell laufende Auszahlungen, insbesondere 2005 bewilligte Fördermittel, sind davon ebenso wenig betroffen wie die pauschale Investitionsförderung. Noch unklar ist, ob beziehungsweise in welcher Höhe 2007 wieder Einmalinvestitionen finanziert werden. Top-Firmen der Branche Gesundheit

Generell plädiert das RWI Essen dafür, die Krankenhausfinanzierung umzustellen. Bisher schreibt das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die dualistische Finanzierung vor. Dabei werden Investitionen durch die öffentliche Hand finanziert, während die laufenden Betriebskosten von den Krankenversicherungen getragen werden. Bei einer monistischen Finanzierung hingegen liegt die Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten in einer Hand. Der schrittweise Übergang hin zu dieser monistischen Finanzierung könnte Anfang 2009 beginnen, wenn die Umstellung der Krankenhäuser auf die Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen abgeschlossen ist. Die Kosten könnten dann beispielsweise alleine von den Krankenversicherungen getragen werden. Ein finanzieller Ausgleichsmechanismus müsste allerdings sicherstellen, dass die Krankenversicherungen auf Grund dieser Mehrbelastung ihre Beiträge nicht erhöhen müssen.

Nur noch wirtschaftliche Investitionen sollten gefördert werden

Falls die monistische Finanzierung politisch nicht durchsetzbar ist, sollte die Bewilligung von Fördermitteln künftig zumindest an die Wirtschaftlichkeit des zu finanzierenden Investitionsvorhabens gekoppelt werden. Dabei sollte nicht die wirtschaftliche Ausgangslage des Hauses ausschlaggebend sein, sondern die Verbesserung, die durch den Einsatz der Fördermittel zu erwarten ist. Zudem sollte der Anreiz für rentable Investitionen durch eine stärkere Eigenbeteiligung der Krankenhäuser erhöht werden.

Damit Krankenhäuser wirtschaftlicher arbeiten können, sollte die Landesregierung künftig in der Krankenhausplanung nur noch einen groben Rahmen vorgeben, der vor allem die Versorgungssicherheit gewährleistet. Darüber hinaus sollten die Kliniken weitgehend eigenverantwortlich handeln dürfen. Eine staatliche Steuerung der Kapazitäten erscheint nicht notwendig, vielmehr sollten Kliniken anhand der Patientennachfrage und im Wettbewerb mit anderen Häusern selbständig über ihre Kapazitäten entscheiden. Auch Kooperationen sollten nicht von der öffentlichen Hand forciert werden, sondern in der Entscheidung des jeweiligen Krankenhauses liegen.

Zur Startseite