Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Angestellten
Mehr Risiko beim Outsourcing
Der EuGH hat in der vergangenen Woche das Urteil gefällt, dass allein die Überlassung von Betriebsmitteln des Auftraggebers an den Dienstleister dazu führt, dass es sich um einen Betriebsübergang handelt. Und das hat weit reichende arbeitsrechtliche Konsequenzen.
"Der Betriebsübergang ist sehr teuer und bedeutet, dass alle bisherigen Mitarbeiter zu den alten Konditionen an den neuen Auftragnehmer übergehen", sagt Tillmann Hecht, Arbeitsrecht-Experte. Meist arbeiten die neuen Dienstleister an den vorhandenen Rechnern, an denen auch die Mitarbeiter des vorherigen Auftragnehmers tätig waren. Dadurch kann, laut dem EuGH, ein Betriebsübergang ausgelöst werden.
"IT-Unternehmen im Outsourcing-Bereich tragen künftig das Risiko, dass sie bei der Übernahme eines Nachfolgeauftrags sämtliche Projektangestellte des vorherigen Dienstleisters mit ihren Arbeitsverträgen übernehmen müssen", sagt Hecht. Das sei besonders kritisch, da nach dem Ende eines Outsourcing-Vertrags die Aufträge regelmäßig wieder neu vergeben werden.
Durch das Urteil werden nicht nur Auslagerungen von Dienstleistungen erschwert, sondern auch der Wettbewerb der Anbieter.