Vergabeverfahren für Frequenznutzung

Netzagentur soll Regeln für 5G-Mobilfunkauktion schnell klären

31.01.2018
Der Beirat der Bundesnetzagentur empfiehlt die Regeln für die geplante Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen möglichst schnell zu klären. So könne das Vergabeverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Mobilfunkunternehmen sollen möglichst schon 2019 mit der Planung und dem Aufbau von 5G-Netzen beginnen können.
Mobilfunkunternehmen sollen möglichst schon 2019 mit der Planung und dem Aufbau von 5G-Netzen beginnen können.
Foto: wk1003mike - shutterstock.com

Die Netzagentur will Frequenzen in den Bereichen 2 und 3,6 Gigahertz sowie bis Ende 2020 frei werdende UMTS-Lizenzen vergeben. Nach früheren Angaben sollen die Mobilfunkunternehmen möglichst schon 2019 mit Planung oder Aufbau der neuen Netze beginnen können. Der superschnelle Standard 5G soll unter anderem die schnelle Datenübertragung zwischen Maschinen und das automatisierte Fahren ermöglichen.

Der Vorstandschef von Telefónica Deutschland (O2), Markus Haas, kritisierte, dass die Mobilfunkfrequenzen erneut versteigert werden sollen. Bei den bisherigen Versteigerungen hätten die Unternehmen mehr Geld als sinnvoll an den Bund überweisen müssen. "Je mehr Geld für Frequenznutzungsrechte in die Staatskasse fließt, desto weniger Spielraum bleibt später für den Netzausbau", schrieb Haas in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montag). Länder mit geringeren Frequenzkosten hätten eine deutlich bessere Netzabdeckung.

Union und SPD haben bei den Sondierungen für eine neue schwarz-rote Bundesregierung vereinbart, die Erlöse aus der Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen zweckgebunden für den Ausbau der Gigabit-Netze einzusetzen. Im Beirat der Bundesnetzagentur sind jeweils 16 Vertreter des Bundestages und der Länder vertreten. (dpa/ib)

Zur Startseite