Gesetzentwurf
Netzbetreiber wenden sich gegen Abschaffung des Routerzwangs
Der Plan der Bundesregierung, den Routerzwang für Internet-Anwender abzuschaffen, stößt auf den Widerstand der Netzprovider. Insbesondere die Betreiber von Kabelnetzen wenden sich in Stellungnahmen zum geplanten Gesetz zur freien Routerwahl gegen das Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition. Sie führen technische Bedenken ins Feld und beklagen sich über höhere Betriebskosten, die bei einer freien Auswahl der Router anfallen würden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 25. Februar einen Referentenentwurf (PDF-Link) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Versuche von Telekommunikationsunternehmen und Kabelbetreibern zurückgewiesen werden, das Gerät zur Internetanbindung (Router) als Teil der technischen Infrastruktur zu definieren, die von den Anwendern nicht verändert werden dürfe. Vor allem bei Kabelnetzbetreibern, aber auch bei einigen anderen Providern, war es bislang gängige Praxis, zum Vertrag einen vorgeschriebenen Router mitzuliefern.
Vodafone und Kabel Deutschland sprachen in ihrer Stellungnahme (PDF-Link) von "erheblichen technischen Bedenken", die dem Vorschlag entgegenstünden. Das Gesetz müsse die technologischen Besonderheiten der Kabelnetze berücksichtigen und das Kabelmodem als Bestandteil des Netzes anerkennen. Die Herausgabe der Zugangsdaten für Dienste sollte nur auf Verlangen des Kunden erfolgen müssen.
Unitymedia KabelBW beklagte (PDF-Link), dass frei vom Nutzer gewählte Router zur "Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern führen" könnten. In der Folge seien "garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr im gewohnten Umfang" zu leisten. Die geplante Novelle werde zu einer Verschlechterung des Kundenservices und einem Kostenanstieg führen. Man werde erhöhte Serviceanfragen wegen nicht zugelassener Modems erhalten. Außerdem habe man es dann auch mit verärgerten Kunden zu tun, denen man wegen nicht zertifizierten Eigengeräte keinen Support gewährten könne.
Verbraucherschützer und zahlreiche Branchenverbände der ITK-Industrie begrüßten dagegen das geplante Gesetz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte (PDF-Link), für Verbraucher wäre es zweifellos am besten, wenn Netzbetreiber und Gerätehersteller für Störungen gesamtschuldnerisch haften würden. "Denn sonst riskiert er, im Falle von Störungen von jeder der beiden Seiten an die jeweils andere verwiesen zu werden." Es dürfe nicht zu der Situation kommen, dass Netzbetreiber jeglichen Support verweigern, wenn der Kunde ein anderes als das ihm zur Verfügung gestellte Endgerät benutzt - vorausgesetzt, dieses entspricht den technischen Spezifikationen. (dpa/tc)