BKA und Bundespolizei

Polizei soll Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen

12.08.2024
Deutsche Polizeibehörden drängen seit längerem darauf, zur Suche nach Verdächtigen auch Gesichtserkennungsprogramme nutzen zu dürfen. Diesem Wunsch möchte Innenministerin Faeser nun nachkommen.
Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zu erlauben.
Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zu erlauben.
Foto: Tero Vesalainen - shutterstock.com

Bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern sollen Bundeskriminalamt und Bundespolizei künftig auch Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, wie ein Sprecher ihres Ministeriums bestätigte. So sollen die Ermittler etwa Internet-Videos von IS-Mitgliedern mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte zuerst über das Vorhaben berichtet.

Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Neue Nahrung erhielt diese Forderung nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungsprogramm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden.

Keine Live-Gesichtserkennung durch Überwachungskameras

Die geplante Gesetzesänderung, die noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden muss, soll den Ermittlern deshalb einen biometrischen Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglichen sowie eine automatisierte Datenanalyse mithilfe von Künstlicher IntelligenzKünstlicher Intelligenz. Alles zu Künstliche Intelligenz auf CIO.de

Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen - ist nach Angaben des Ministeriums jedoch ausdrücklich nicht geplant. (dpa/rs)

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