Safe-Harbor-Abkommen
Regelungen rund um Cloud Computing
Mit den USA hat die EU das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen geschlossen. Das Abkommen erlaubt es Unternehmen, personenbezogene Daten von EU-Bürgern legal in die USA zu übermitteln - obwohl die USA kein dem EU-Datenschutz vergleichbares Niveau haben. "Safe Harbor" beruht auf dem Prinzip der Selbstregulierung. US-Firmen können sich beim Handelsministerium registrieren lassen und müssen sich verpflichten, bestimmte Prinzipien beim DatenschutzDatenschutz einzuhalten. Zu den teilnehmenden Unternehmen gehören FacebookFacebook, MicrosoftMicrosoft und GoogleGoogle. Alles zu Datenschutz auf CIO.de Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Google auf CIO.de Alles zu Microsoft auf CIO.de
Die IT-Anbieter legen ihre Bedingungen dazu in sogenannten Service Level Agreements (SLA) - zu deutsch: Dienstleistungsvereinbarungen - fest. Beim Cloud ComputingCloud Computing wird dabei meist geregelt, wie lange die Server ausfallen dürfen und wie lange Daten verfügbar sein müssen. Kann der Anbieter diese Bedingungen nicht einhalten, werden entsprechende Gebühren ausgehandelt. (dpa/rs) Alles zu Cloud Computing auf CIO.de