Firmen sollen alle Kommunikationsdaten speichern
Verbrechensbekämpfung auf Kosten der Unternehmen
Anlass ist ein Entwurf von Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden, der die Vorratsdatenspeicherung in der EU harmonisieren soll. Er sieht vor, dass sämtliche Kommunikationsdaten in den Bereichen Festnetz, Mobilfunk und Internet für mindestens ein Jahr gespeichert werden müssen.
Laut Bitkom ist der Bedarf für eine so umfangreiche Speicherung zweifelhaft. "Die Strafverfolger haben bislang nicht plausibel darlegen können, warum sie eine Speicherung über die gegenwärtige Praxis hinaus anstreben", so Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer von Bitkom. Auch zeigen Erfahrungen anderer EU-Staaten, dass sich Anfragen der Strafverfolgungsbehörden in der Regel auf einen Zeitraum erstrecken, der nicht länger als drei Monate zurückliegt – obwohl deutlich mehr Daten zur Verfügung ständen.
Die Bitkom fordert deshalb die Bundesregierung auf, den EU-Rahmenbeschluss des EU-Ministerrats durch ein Veto zu verhindern.
Stattdessen verweist Bitkom auf alternative Ansätze. So solle zum Beispiel die in den USA als ausreichend befundene so genannte "Data-Preservation" beziehungsweise "Data-Freeze" geprüft werden.
Sollte sich die neue Regelung durchsetzen, so die Bitkom, müssen auch die Regeln zur Kostenerstattung harmonisiert werden. In Großbritannien, Frankreich, Schweden oder Italien gibt es bereits gesetzliche Regelungen, dass die öffentliche Hand den Aufwand erstattet. "Damit deutsche Unternehmen hier keinen Wettbewerbsnachteil erleiden, müssen die Kosten EU-weit einheitlich erstattet werden", sagt Rohleder.
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