Auf die Klauseln kommt es an
Was Arbeitsverträge über Kultur verraten
Der Arbeitsvertrag markiert das Ende jedes erfolgreichen Auswahlprozesses. Im besten Fall spiegelt er all das wider, was vorab bereits besprochen wurde. Häufig hält er jedoch auch Überraschungen bereit und sollte deshalb mit genügend Aufmerksamkeit studiert werden. Mit jedem Karriereschritt wird es wichtiger, ihn sorgfältig zu prüfen. Und zwar nicht nur in Bezug auf die Rechte und Pflichten, die er regelt, sondern auch hinsichtlich dessen, was er über die Unternehmens- und Führungskultur des Arbeitgebers verrät. Der Vertrag kann Hinweise auf die wichtigste aller Fragen liefern, nämlich ob Unternehmen und Position wirklich zum Bewerber passen. Denn ein Fehlgriff, gerade auf C-Level-, Director- oder Bereichsleiterebene, kann sich schlimmstenfalls als echter Karrierekiller entpuppen.
Vorher herausfinden, was einen nachher erwartet
So kann man einen Vertrag nicht nur lesen, sondern ihn auch interpretieren, ihn wie einen Grundriss betrachten und versuchen, die Struktur, die dahinterstehende Idee, das Leitmotiv sozusagen zu verstehen. Juristisches Fachwissen ist für Letzteres nicht entscheidend, allerdings einiges an Erfahrung mit unterschiedlichen Führungsstilen, Unternehmenskulturen und -phasen, sowie mit den typischen Eigenheiten der verschiedenen Unternehmenseigentümer oder der Phasen, in denen sich ein Unternehmen befindet. Die Spannbreite vom Family-Office bis zum Konzern und vom Startup bis zum Weltmarktführer ist groß.
Ein Beispiel: Ein Abschnitt im Vertrag ist besonders kleinteilig und detailliert ausgeführt und ausformuliert. Das ist ziemlich sicher ein Hinweis darauf, dass im Unternehmen in der Vergangenheit genau an diesem Punkt Probleme aufgetreten sind oder es sogar zu Rechtsstreitigkeiten kam, für die man sich nun zukünftig absichern will. Es verrät also etwas über die Vertragshistorie und wie mit einzelnen Punkten umgegangen wurde.
Die Vertragsentwürfe mancher Firmen schränken Führungskräfte in ihrer Bewegungsfreiheit übermäßig ein, beispielsweise in Bezug auf eine nebenberufliche Tätigkeit oder durch die Pflicht zur sofortigen Vorlage von Krankheitsnachweisen. Solche einseitig restriktiven Vertragsentwürfe setzen gezielt auf ein Über- beziehungsweise Unterordnungsverhältnis, das vermutlich im Unternehmen generell gelebt wird.
- Vor kritischen Verhandlungen
Die richtige Vorbereitung ist für eine erfolgreiche Verhandlung die halbe Miete. - Recherche-Arbeit
Je gründlicher Sie sich auf die Verhandlung vorbereiten, desto weniger Überraschungen erwarten Sie. - Wichtige Fragen
Fragen Sie sich: Was will ich? Was will ich nicht? Was muss ich mindestens erreichen? Wer ist mein Gegenüber und was möchte er? - Alternativen kennen
Vor einer wichtigen Verhandlung sollten Sie sich mit den Alternativen beschäftigen. - Das Gehalt verhandeln
Wenn Sie zum Beispiel über Ihr Gehalt verhandeln wollen, informieren Sie sich vorher, was sie woanders mit Ihrer Leistung verdienen können. - Angebot-Plus-Technik
Bei dieser Technik nehmen Sie Alternativen in die Verhandlung mit, auf die Sie zu verzichten bereit sind - zum Beispiel ein Kongressbesuch. - Pausen einfordern
Droht das Gespräch zu entgleiten, bitten Sie um eine 10-minütige Pause und verlassen Sie den Raum zum Nachdenken. - Kurz zur Toilette
Eine kurze Pause können Sie auch erzwingen, in dem Sie sich kurz auf die Toilette verabschieden. - Kaffee verschütten
Auch wenn es albern klingt - sehen Sie keine andere Möglichkeit für eine Pause, schütten Sie sich den Kaffee über die Hose.
Vorsicht bei einseitig restriktiven Verträgen
Oft ist durch die Zeilen hindurch zu spüren, durch die Wortwahl zu schlussfolgern, anhand der Reihenfolge der Abschnitte zu sehen und erst recht natürlich durch den Inhalt der einzelnen Klauseln selbst zu erkennen, wes Geistes Kind die Verfasser, genauer deren Auftraggeber sind. In der Zusammenarbeit mit unseren Klienten haben wir schon Entwürfe geprüft, die zu lesen reine Freude waren. Äußerst wertschätzend der einzustellenden Führungskraft gegenüber.
Einen rechtssicheren und vollständigen Vertrag aufzusetzen, der Wertschätzung anstatt Misstrauen entgegenbringt, ist also keine unlösbare Aufgabe, wenn darauf im Unternehmen Wert gelegt wird. Dafür muss von Arbeitgeberseite natürlich erst einmal geklärt werden, welche Flexibilität er beispielsweise gewähren will, welches Vertrauen er seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenbringt und welche Risiken er fürchtet. Im Anschluss ist es mit gutem Willen möglich, rechtssicher zu formulieren und einen wohlwollenden Ton anzuschlagen.
Warum ein zukünftiges Asset durch unnötig gefühllose, erkennbar einseitige, gar aggressiv anmutende Formulierungen verschrecken, wenn man doch die wichtigsten Interessen des Unternehmens vertreten kann, obwohl sich der Vertrag fast wie eine Werbeschrift liest? Allerdings ist diese Möglichkeit noch nicht zu allen Unternehmen durchgedrungen. Führungskräfte und Arbeitnehmer sollten also bei einem lediglich in der Wortwahl missglückten Vertragsentwurf keine allzu harten Urteile fällen. Mit "Das ist unser Standardvertrag, reine Formsache" sollte man sich dagegen nicht einfach abspeisen lassen, wenn sich vorher abgesprochene Punkte nicht im Vertrag festgehalten sind.
Der Vertrag als Auftakt der Vertragsverhandlung
Der Einfluss darauf, ob der Vertrag, den man am Ende vorgelegt bekommt, einseitig restriktiv oder besonders ausgewogen formuliert ist, ist gering. Auch die Vertragshistorie lässt sich nicht abändern, aber die Zukunft gestalten. Sich über beides im Klaren zu sein, bietet bereits einen Vorteil für die Verhandlung einzelner Vertragsbestandteile, die die Spiel- und Rahmenbedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit festlegen.
Für Führungskräfte, die - durch eine aktive Bearbeitung des Marktes - gleich mehrere Angebote vorliegen haben, kann die Art des Vertrages aber auch bereits das Zünglein an der Waage bei der Entscheidung für die eine oder die andere Position sein. Was immer abschrecken sollte, ist eine kurz bemessene Frist zur Vertragsunterzeichnung - am besten noch mit dem Hinweis, dass das Unternehmen sonst vom Vertragsangebot zurücktreten würde. In diesem Fall kann man eigentlich gar nicht von einer Unternehmenskultur sprechen. Auf jeden Fall deutet das auf einen äußerst autoritären Führungsstil hin und ist nur etwas für Führungskräfte, denen ein solcher Stil zusagt. Unser Erfahrung nach sind das allerdings die wenigsten.
Die Spielregeln in Bezug auf den Vertragsentwurf bestimmen meist auch die Unternehmen. Vertragsnehmer können nur entscheiden, mitzuspielen oder eben nicht und sich ein anderes suchen, das besser zu ihnen passt. Jede Menge Spielraum gibt es in den meisten Fällen jedoch bei den Vertragsverhandlungen.
- 7 Tipps wie Freiberufler Honorarverträge richtig lesen und ausgestalten
Honorarverträge stellen für viele Freiberufler eine Herausforderung dar. Bei der Gestaltung und Umsetzung sollte deshalb große Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Folgende sieben Punkte sollten Freelancer bei der Erstellung eines Honorarvertrages unbedingt beachten. - 1. Vertragsform regeln
Der Honorarvertrag, auch "Vertrag über die freie Mitarbeit" genannt, kann in Form eines Dienst- oder Werkvertrages ausgestellt werden. Im Falle eines Werkvertrags steht das Arbeitsergebnis beziehungsweise der Arbeitserfolg im Fokus. Bei einem Dienstvertrag ist der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber jedoch nur die Arbeitsleistung schuldig. Im Allgemeinen regelt der Honorarvertrag die Höhe der Vergütung eines Freiberuflers und die Vereinbarung in Form von Leistung und Gegenleistung. - 2. Scheinselbstständigkeit vermeiden
Das größte Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer ist die Scheinselbstständigkeit. Sollte eine solche vorliegen, kann dies für beide Vertragsparteien erhebliche finanzielle Konsequenzen zur Folge haben. Der Freiberufler sollte in der Regel in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis zu dem Vertragspartner stehen. Allgemeingültige arbeitsrechtliche Bestimmungen wie festgelegte Arbeitszeiten oder Urlaubsanspruch dürfen hier keine Anwendung finden. Wichtig ist bei dieser Vertragsform, dass die zu erbringenden Leistungen im Honorarvertrag detailliert beschrieben sind. - 3. Honorarordnungen prüfen
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es gewisse Verordnungsgrundlagen. Beispielsweise regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Vergütung der Leistungen von Projekten des Bauwesens. Für freie Experten aus den Bereichen Informatik, Maschinen- und Anlagenbau, Verfahrens-, Elektro- und Prozesstechnik gibt es bisher keine verpflichtenden Regelungen. - 4. Arbeitslosengeld sichern
Honorarkräfte, die als freie Mitarbeiter tätig sind, müssen sich für gewöhnlich selbst um Versicherungen kümmern. So sind Freelancer nicht automatisch vor Arbeitslosigkeit geschützt. Insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie ging es finanziell bei vielen Freiberuflern bergab. Mehrere Hunderttausende Selbstständige mussten aus diesem Grund Leistungen der Grundsicherung vom Staat beantragen. Die Voraussetzung für den Anspruch auf gesetzliches Arbeitslosengeld besteht darin, dass der Antragsteller innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig angestellt war. - 5. Einkommenssteuerpflicht beachten
Für den Freelancer gilt die Einkommensteuerpflicht genauso wie für Festangestellte. Bei freiberuflich Tätigen unterscheidet sich die Umsatzsteuer durch die sogenannte Vorsteuer. Diese besteht aus der Mehrwertsteuer, die Freiberuflern beispielsweise bei dem Erwerb von Lieferungen oder Arbeitsmitteln in Rechnung gestellt wird. Diese Beträge können anschließend vom Finanzamt zurückgefordert werden. Der Restbetrag ergibt die tatsächliche Abgabe der Umsatzsteuer. Viele Freiberufler starten zunächst als Kleinunternehmer und können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Wenn die Einkünfte sich im vorangegangenen Kalenderjahr maximal auf 22.000 belaufen haben und die Einnahmen im laufenden Jahr nicht die Umsatzgrenze von 50.000 Euro überschreiten (Stand 2021), muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Sobald Freiberufler diese Grenze überschreiten, verlieren sie den Status als Kleinunternehmer. Wichtig zu wissen ist, dass die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Vorsteuer bereits zurückerstattet wurde. - 6. Honorarvertrag kündigen
Eine Beendigung des Honorarvertrages erfolgt in den meistens Fällen ordentlich. Hierbei kommt es m ersten Schritt auf die Kündigungsfrist an. Das Arbeitsverhältnis endet bei einem befristeten Vertrag nach der vereinbarten Zeitspanne. Ist keine Frist im Vorhinein festgelegt worden, kann eine Kündigung nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen erfolgen. In der Regel orientiert sich die Kündigungsfrist an der Vergütung. Das heißt je nachdem, ob die Leistung nach Tagen oder Wochen bemessen wird. Unter bestimmten Umständen kann einer der Vertragsparteien den Honorarvertrag jedoch auch außerordentlich aufheben. - 7. Fachanwalt konsultieren
Hat ein Freiberufler einen Honorarvertrag selbst aufgesetzt oder bekommt ihn von seinem Auftraggeber vorgelegt, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt heranzuziehen. Alternativ kann aber auch auf verschiedenen Webseiten ein Vertragsmuster heruntergeladen werden, das von einem Anwalt erstellt und rechtlich gecheckt wurde. Bei Letzterem sollte der Freiberufler den Vertrag gegebenenfalls auf Anpassungen und Ergänzungen je nach Vertragsbestimmungen prüfen.
Die wichtigsten Vertragsinhalte ganz klar regeln
Leider offenbaren sich manchmal erst auf den letzten Metern Missverständnisse bezüglich des Verantwortungsumfangs, der Kündigungsfristen oder selbst der Gehaltshöhe, nämlich dann, wenn der Vertrag zur Unterschrift vorliegt. Das GehaltGehalt ist beispielsweise plötzlich niedriger als vereinbart - wir haben in zwei Fällen aber auch schon höhere Gehälter als besprochen im Vertrag vorgefunden. Aus Mangel an Alternativen akzeptieren manche Manager auch Vertragsangebote, die plötzlich die vereinbarte Hierarchieebene nur noch in Aussicht stellen mit Klauseln wie "so bald die Voraussetzungen geschaffen sind" oder "nach einer Einarbeitungszeit". Alles zu Gehalt auf CIO.de
Vorsicht ist außerdem geboten bei Vertragsklauseln zum Wohnsitz. Sie können enormen Einfluss auf das gesamte Leben ausüben. Die wenigen Unternehmen, die arbeitsvertraglich Vereinbarungen treffen, dass der Wohnsitz an ihren Sitz verlegt werden muss, nehmen dies in aller Regel sehr ernst. Als Unterzeichner sollte man nie blind darauf vertrauen, dass darauf am Ende schon niemand bestehen wird.
Obwohl der Bedarf an geeigneten Führungskräften immer weiter steigt, sind die Machtverhältnisse während der Auswahlprozesse häufig noch immer klar zugunsten der Unternehmen verteilt. Die beste Verhandlungstaktik für eine souveräne Karrieregestaltung ist daher: selbst aktiv den Markt bearbeiten statt auf Vakanzen zu warten. So haben Sie verschiedene Optionen zur Auswahl und damit eine Verhandlungsposition zumindest auf Augenhöhe. (pg)