Recht am geistigen Eigentum
Youtube muss bei illegalem Upload nur Postanschrift rausgeben
Der Begriff der Adresse im EU-Recht beziehe sich lediglich auf die Postanschrift, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-264/19). Hintergrund ist eine Klage der Firma Constantin Film Verleih gegen Googles Videoplattform Youtube. Dort hatten Nutzer die Filme "Parker" und "Scary Movie 5", an denen Constantin Film die Nutzungsrechte für Deutschland hat, illegal hochgeladen. Constantin Film verlangte deshalb, dass Youtube und Google die E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der Nutzer herausrücken müsse.
Adresse umfasst nicht E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Telefonnummer
Da Google und Youtube sich weigerten, klagte Constantin Film sich durch mehrere Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser wollte schließlich vom EuGH wissen, ob der Begriff Adressen, wie er in der entsprechenden EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums steht, auch die E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Telefonnummern der Nutzer umfasst.
Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass Gerichte in den EU-Ländern nicht verpflichtet sind, die Herausgabe dieser Informationen anzuordnen. Allerdings haben sie die Möglichkeit dazu, wie es weiter hieß. (dpa/rs)