Recht auf Vergessenwerden im Internet
12000 Löschanträge von Google-Links am ersten Tag
Google hatte am Morgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet ein entsprechendes Formular freigeschaltet. Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für GoogleGoogle zuständige Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte er. Nun heißt es auf der Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei." Alles zu Google auf CIO.de
Der EuGH hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und DatenschutzDatenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben. (dpa/rs) Alles zu Datenschutz auf CIO.de