OLG München

Amazon zu Herkunftsangabe bei Obst und Gemüse verurteilt

18.02.2021
Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden.
Amazon hat bereits vor dem Urteil die Angebote angepasst.
Amazon hat bereits vor dem Urteil die Angebote angepasst.

Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und GemüseObst und Gemüse geerntet wurde. Eine Angabe von 13 möglichen Herkunftsländern für Weintrauben oder die Lieferung von Mangos aus Israel statt bestellter Mangos aus dem Senegal verstoße gegen diese Vorgaben, erklärte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. Mit transparenten Produktinformationen wolle der Gesetzgeber den Verbraucher schützen. Top-Firmen der Branche Nahrungsmittel

Mit dem Urteil wies das OLG die Berufung von AmazonAmazon gegen das Urteil des Landgerichts von 2020 zurück, das einer Klage des Verbraucherschutzvereins Foodwatch stattgegeben und Amazon verurteilt hatte, die bisherige Praxis zu unterlassen. Eine Amazon-Anwältin sagte vor Gericht, das Geschäftsmodell sei bereits entsprechend angepasst worden. Das Angebot sei dadurch kleiner geworden, die Verkaufsmenge sei um über 20 Prozent gesunken. (dpa/rs) Alles zu Amazon auf CIO.de

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