Insolvenzverwalter

Auszahlung an Flexstrom-Gläubiger frühestens 2017

13.04.2014
Es geht um eine halbe Milliarde Euro. So viel Geld wollen Kunden von der Flexstrom-Gruppe zurück. Ein Jahr nach der Insolvenz müssen sie sich in Geduld üben. Ein hoffnungsloser Fall ist es nicht.

Für Flexstrom und seine Kunden war es ein schwarzer Freitag. Die Unternehmensgruppe meldete am 12. April 2013 wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz an. Die Folgen dieser Pleite waren und sind gewaltig: 835.000 Gläubiger gibt es in dem Fall, rund 600.000 davon haben bislang Forderungen angemeldet. "Sie belaufen sich nach jüngstem Stand zusammen auf 511 Millionen Euro", sagt die Berliner Rechtsanwältin Astrid Düring, die an der Seite von Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger den Fall federführend betreut. Gemessen an der Gläubigerzahl ist es das größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik.

Bei den Gläubigern handelt es sich vor allem um Strom- und Gaskunden, die vorab oft dreistellige Euro-Beträge an Flexstrom oder eine der Töchter Optimalgrün, Löwenzahn Energie und Flexgas überwiesen hatten. Ein Jahr nach der Insolvenz sieht es so aus, als ob der Insolvenzverwalter für die Betroffenen einen Teilbetrag zurückholen kann. "Eine Quote wird es voraussichtlich geben", berichtet Düring. Noch lasse sich aber nicht sagen, wie hoch sie sein wird. Und mit einer Auszahlung sei wohl frühestens 2017 zu rechnen.

Denn das Anwaltsteam von Schulte-Kaubrügger muss die Insolvenzmasse erst einmal zusammenbekommen, die dann verteilt werden kann. "Das sind einige Millionen Euro von Kunden, denen Strom oder Gas geliefert wurde, die aber nicht gezahlt haben", erläutert die Anwältin. Zudem wolle man Haftungs- und Anfechtungsansprüche gegen die Geschäftsleitung geltend machen.

Hintergrund dessen ist das umstrittene Geschäftsmodell, mit dem Flexstrom groß wurde. Der Berliner Anbieter hatte Kunden mit Stromtarifen gelockt, die die Kosten häufig erst im zweiten oder dritten Jahr nach Vertragsschluss deckten. Die Kunden bekamen die günstigsten Tarife nur dann, wenn sie lange im Voraus zahlten, häufig für ein ganzes Jahr. Ein Großteil der Kunden kündigte aber schon nach einem Jahr. So ging die Rechnung des Unternehmens nicht auf.

Als im November 2012 finanzielle Probleme ruchbar wurden, begann der Absturz. Fünf Monate später war die Flexstrom-Gruppe zahlungsunfähig, fast zwei Jahre nach der Insolvenz von Teldafax, das auf ähnliche Weise wie Flexstrom Kunden gewonnen hatte. Ein Gerichtsverfahren gegen drei ehemalige Top-Manager von Teldafax wird derzeit neu aufgerollt.

Die Flexstrom-Geschäftsführung gab einigen MedienMedien eine Mitschuld an ihrem Debakel. Denn erst deren Berichterstattung habe dazu geführt, dass ein Teil der Kunden seine Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlt habe. Gegen die Brüder Robert und Thomas Mundt, denen das Unternehmen zu knapp 90 Prozent gehörte, wird laut Insolvenzverwalter weiter ermittelt. Wie viel Geld bei den beiden zu holen ist, bleibt unklar. Top-Firmen der Branche Medien

Die Kunden jedenfalls bekamen nach der Insolvenz keinen Strom mehr von Flexstrom und auch keine anteilige Erstattung ihrer Vorauszahlungen. Eine Frist des Insolvenzverwalters, um Forderungen anzumelden, lief zum Jahresende 2013 aus. Wer jetzt noch Ansprüche erheben will, kann das tun. Er muss dann aber die Kosten der Prüfung selbst tragen. (dpa/rs)

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