Mitarbeiterin sichtet vorab Inhalt
Darf man fremde E-Mails vorab lesen?
02.02.2011
Von Thomas Feil
Telekommunikationsgesetz
Letztlich schützt auch § 85 Abs. 1 TKG die Übermittlung und den Inhalt von nicht öffentlichen (also nicht an die Allgemeinheit gerichteten) emails. Der Schutz deckt sich dabei mit den vorstehend erläuterten Schützen. Das Telekommunikationsgesetz genießt als speziellere Norm aber zunächst Anwendungsvorrang.