Steuern, Wahlen, Corona-Hilfen

Das ändert sich im September

15.08.2024
Empfänger für von Corona-Hilfen können ihre Schlussabrechnung noch bis Ende September einreichen. Zudem stehen drei Landtagswahlen an.
Was sich im September ändert.
Was sich im September ändert.
Foto: PhotoSGH - shutterstock.com

Die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung läuft und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen drängt die Zeit. Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind - ein Überblick.

Frist für Steuererklärung für 2023

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 2. September tun.

Organspenderklärung über Krankenkassen-App

Das Abgeben einer Organspenderklärung wird einfacher: Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben. Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.

Wahlen in drei Bundesländern

In Deutschland werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt. Am 22. September wird in Brandenburg gewählt.

Reservierungspflicht bei Auslands-Zügen endet

Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung - das ist nun vorbei. Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September. Die Bahn hatte die Vorgabe aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober.

Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.

Belege für Heizungsförderung

Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.

Bundestag kommt wieder zusammen

Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Die traditionelle Haushaltswoche steht an - ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte. (dpa/rs/awe)

Zur Startseite