Elektronische Signatur
Das Henne-Ei-Problem
Die Deutsche Post schließt ihr Tochterunternehmen Signtrust doch nicht. Auf der Website der Regulierungsbehörde steht im Bereich "Aktuelles" zwar immer noch, die Post wolle sich aus dem Geschäft mit der digitalen Signatur zurückziehen. Diese Nachricht vom 24. Mai muss die Anhänger von Unterschriften im Internet jedoch nicht mehr schrecken. Die Post wird weiterhin Lösungen anbieten, dank derer E-Business boomen soll und mit denen Bürger sich Behördengänge ersparen können. Erschreckend ist allerdings die Erklärung, mit der die Post ihre Verwirraktion in der Financial Times Deutschland rechtfertigte: Man habe keinen Anbieter finden können, der die bereits vorliegenden Aufträge der defizitären Signtrust übernehmen wollte. Also werde weiter gewurschtelt, damit die verbliebenen Kunden nicht auf Schadenersatz klagen, mutmaßt die Zeitung.
Nachrichten zur digitalen Signatur sind, abgesehen von dieser Posse, selten. Die Zahl der Trustcenter ist mittlerweile auf 18 gestiegen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg und die Steuerberaterkammer Niedersachsen sind im September dazugestoßen, bereichern das Angebot jedoch kaum. Sie kaufen ihre Leistungen bei der Datev ein, so wie dies viele kleine Trustcenter bei den großen Anbietern Datev, D-Trust, TC Trust Center und Telesec tun. Angesichts dieser Situation kommt Alfons Rissberger auf den Vergleich mit dem Henne-Ei-Problem. Der Leiter des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern wird kurz ruhig, als es um die Zukunft der elektronischen Signatur geht. "Sie wird kommen", sagt Rissberger, der sich als Vorstandsmitglied der Initiative D21 für ihre Einführung stark gemacht hat. "Aber ich bin nicht mehr so sicher, dass sie bald kommen wird."
Grund für Rissbergers Zweifel sind die hohen Kosten der so genannten "qualifizierten" digitalen Signatur. Rund 50 Euro zahlt eine Firma dafür, dass ein Mitarbeiter seine elektronischen Dokumente ein Jahr lang so signieren kann, wie es der Gesetzgeber seit Mai 2001 für eine Gleichstellung mit der Unterschrift in Tinte fordert. In den meisten Fällen brauchen Unternehmen das aber gar nicht. "In der Praxis streitet man sich über die Inhalte eines Vertrags, aber doch nicht über die Unterschrift", sagt Rolf Schmoldt, Geschäftsführer von Signature Perfect. Das junge Gesetz, obwohl von vielen Seiten als das fortschrittlichste der Welt gelobt, nennt er "SignaturenVerhinderungs-Gesetz". "Man stellt Anforderungen, die bei Dokumenten in Papierform auch keine Rolle spielen."
Der Geschäftsführer ist auch deshalb schlecht auf das neue Regelwerk zu sprechen, weil er sich als Anbieter einer günstigeren Lösung diskriminiert fühlt. Dabei wird kein von der Regulierungsbehörde zertifiziertes Trustcenter eingeschaltet. Bei Signature Perfect sind nicht einmal Chipkarten nötig, auf denen Unterzeichner ihren privaten Schlüssel bei sich tragen. Der bleibt auf dem Server von Signature Perfect, weshalb er vom Gesetzgeber als "einfache" elektronische Signatur eingestuft wird. Diese unterliegen der normalen Beweiswürdigkeit durch einen Richter. Bei der "qualifizierten" elektronischen Signatur gilt hingegen der so genannte Anscheinsbeweis, bei dem jedes Gericht die Gültigkeit als gegeben annimmt.
Die "fortgeschrittene" Variante
Auch Vorzeigefirmen wie die Papierfabrik Louisenthal, eine 100-prozentige G&D-Tochter, verzichten auf diesen Anscheinsbeweis und begnügen sich beim Einkauf mit der "fortgeschrittenen" Signatur. "Da hier ein Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter des E-Procurement-Prozesses besteht und sich die Partner auf dieses Verfahren geeinigt haben, reicht diese Form der Signatur aus", sagt Saskia Liesner aus der Einkaufsabteilung. Ihr geht es darum, Medienbrüche zu vermeiden und die elektronisch abgegebenen Gebote sofort auswerten zu können.