32 Prozent der Bundesbürger gehen per Internet aufs Amt
Deutsche zögerlich bei der Online-Behörde
2002 erledigten erst 17 Prozent der Deutschen einen Teil ihrer Behördengänge im Internet. Dazu zählen beispielsweise das Herunterladen von Dokumenten und das Ausfüllen von Formularen auf einer Webseite. Somit hat sich die Quote in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. "Das ist eine gute Entwicklung. Elektronische Bürgerdienste verbessern den Service für die Bevölkerung und helfen gleichzeitig dabei, Steuergelder zu sparen", sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom.
Online in Verbindung mit Behörde
Im Vergleich mit den anderen EU-Ländern liegt Deutschland allerdings nur unwesentlich über dem Durchschnitt von 24 Prozent. Vorreiter sind die Benelux-Länder und Skandinavien. Schweden und die Niederlande kamen 2006 auf eine Nutzungs-Quote von 52 Prozent, Finnland erreichte 47 Prozent. Alle drei Länder hatten ihre elektronischen Bürgerdienste in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Hier hat Deutschland Nachholbedarf. Zu viele Ämter beschränken sich noch darauf, auf ihren Homepages allein Downloads anzubieten. Die Bürger müssen diese Dokumente ausdrucken, ausfüllen und dann per Post einschicken.
Dass es besser geht, zeigt die Polizei. Ob Fahrraddiebstahl oder Einbruch: In zehn der 16 Bundesländer nimmt sie Strafanzeigen inzwischen auch direkt per Internet entgegen. Betroffene füllen das notwendige Formular online aus und übermitteln es elektronisch. Ein Ausdruck auf Papier ist nicht mehr nötig. Nur Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen boten diese Möglichkeit im ersten Halbjahr 2007 noch nicht an, wie Bitkom ermittelte. Als besonders erfolgreich gilt Nordrhein-Westfalen. Dort sind seit März 2004 mehr als 60.000 Strafanzeigen online eingegangen. Das entspricht durchschnittlich 20.000 pro Jahr.
Die Angaben zur Nutzung elektronischer Bürgerdienste basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Befragt wurden Personen zwischen 16 und 74 Jahren. Wer in den drei Monaten vor der Befragung per Internet aufs Amt gegangen war, wurde als Online-Behördengänger gezählt.