Bilanz
Elektroschrott-Rückgabe im Handel läuft schleppend
Seit einem knappen Jahr sind viele Händler verpflichtet, Elektroschrott zurückzunehmen. Doch Verbraucherschützer, Deutsche Umwelthilfe und Branchenverbände ziehen eine durchwachsene Zwischenbilanz. Nachfrage gering, Aufwand hoch, lautet die Kritik von Handelsvertretern. Händler informierten zu wenig, dass Verbraucher bei ihnen Altgeräte loswerden können, monieren Verbraucher- wie Umweltschützer.
"Verbraucher nehmen nur das in Anspruch, von dem sie wissen", sagte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) der Deutschen Presse-Agentur. HändlerHändler würden oft nicht oder nur versteckt auf die Möglichkeit zur Rücknahme hinweisen. Diese müssten offensiver informieren, forderte Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Top-Firmen der Branche Handel
Mehr Recycling von Elektroschrott als Ziel
Verbraucher dürfen seit Ende Juli 2016 ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben - vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Bei Onlinehändlern wird deren Versand- und Lagerfläche berechnet. Nach dem Gesetz müssen Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbeleg und ohne Kauf eines neuen Geräts zurückgenommen werden. Größere Geräte dürfen Kunden dagegen nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben.
"Anfangs hat faktisch nichts funktioniert", sagte Fischer. Etwas besser sei es inzwischen geworden. Unter anderem würden Verbraucher nicht mehr ganz so häufig aus Geschäften weggeschickt. Probleme gebe es aber weiter - von Verbraucherfreundlichkeit könne keine Rede sein. Aktuell seien Tester im Auftrag der DUH in Deutschland unterwegs, die Baumärkte, Möbelhäuser und Elektrofachmärkte besuchen. Die Ergebnisse will die Umwelthilfe in einigen Wochen vorstellen. Nach einem Test im vergangenen Sommer hatte sie schwere Vorwürfe gegen Händler erhoben.
Wenige Beschwerden über einzelne Händler
Nur wenige Beschwerden über einzelne Händler habe es seit der Einführung bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegeben. Einen Grund sieht Heldt darin, dass Verbraucher einfach nicht wissen, dass Elektrohändler alte Geräte zurücknehmen müssen. Vorwiegend sei es um Online-Anbieter gegangen. Einmal wollte etwa eine Spedition, die einen neuen Kühlschrank lieferte, den alten nicht mitnehmen.
Branchenverbände geben sich pflichtbewusst: Beim Bundesverband Onlinehandel (BVOH) gehe man "fest davon aus", dass der betroffene Handel sich an die Gesetze und Regeln hält.
Konkrete Zahlen zu Beschwerden hat der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) nicht. "Wenn uns aber etwas verbesserungswürdig erscheint, machen wir Händler auch schon einmal darauf aufmerksam", teilte der Verband auf Anfrage mit.
Seit 1. Juni dieses Jahres droht Händlern ein Bußgeld von bis zu 100000 Euro, wenn sie Elektrogeräte nicht zurücknehmen. Weder dem BVOH noch dem BVT sind bislang Fälle von Bußgeldern bekannt.
BVOH-Präsident Oliver Prothmann sieht nach einem knappen Jahr Rücknahme-Pflicht die Annahme seines Verbands bestätigt, dass viel Aufwand für nichts betrieben werde. Online-Händler hätten monatliche Mehrkosten von mehreren Hundert Euro deswegen.
Kunden nutzen Rücknahme kaum
Ähnlich äußerte sich der BVT: "Kleine Elektrogeräte werden weiterhin nur wenige im Handel abgegeben." Auch Händler, die extra auffällige Rücknahmetheken für diese Geräte eingerichtet haben, würden bis heute kaum Rückläufe registrieren. Ausrangierte Elektro-Großgeräte wie etwa Kühlschränke nehme der Fachhandel seit jeher freiwillig zurück.
"Die Nachfrage ist gering bis nicht existent", berichtete Prothmann. Es würden auch insgesamt nicht mehr Geräte entsorgt. Vielmehr finde eine Umverteilung statt - weg von öffentlich-rechtlichen Entsorgungspunkten hin zum Handel, schätzt der Branchenvertreter.
Fischer hält dagegen: "Der Handel muss hier mehr tun", forderte der DUH-Fachmann. An der geringen Nutzung sei der Handel schuld - nicht die Verbraucher. Die Denkweise der Händler sei zu oft: "Wir sind kein Mülllager, sondern wollen Sachen verkaufen."
Ein Problem sieht Fischer in einer "Gesetzeslücke": So müssten Discounter nichts zurücknehmen. Die zählen mit Wochenangeboten aber zu den größten Inverkehrsbringern kleiner Elektrogeräte - wie Föhne, Rasierer oder Radiowecker. (dpa/rs)