Kooperation mit Freelancern
Erster Code of Conduct für Crowdworker
Aufwand für die Unternehmen
Zehn Euro pro Stunde? Dass die Auftragsvergabe an Crowdsourcer den Unternehmen Kosten sparen kann, gilt als einer der großen Vorteile. Doch Ivo Blohm, Leiter Competence Center Crowdsourcing am Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen, sieht die Dinge differenzierter. "So muss das Unternehmen teilweise extrem präzise und aufwendige Aufgaben-/ Projektdefinition erstellen, damit das gewünschte Ergebnis geliefert wird", erklärt er im Gespräch mit uns.
Der Wissenschaftler nennt weitere Risiken: "Ist eine Aufgabe einmal an die Crowd gegeben, besteht die Gefahr des Kontrollverlustes über die Crowdaktivitäten seitens der Unternehmen. Zudem kann es mit dem Einsatz von Crowdsourcing zu Widerständen in der internen Belegschaft kommen sowie internes Wissen aus dem Unternehmen abfließen."
Den wichtigsten Vorteil aus Unternehmenssicht erkennt Blohm darin, dass die Unternehmen auf einen großen Wissens- und Kompetenzpool zugreifen können, der ihnen intern nicht zur Verfügung steht. Zudem bietet dieses Kooperationsmodell sehr viel Flexibilität. Er spreche daher oft von "Workforce as a Service", sagt Blohm. Oft arbeite die Crowd, "wenn in den Unternehmen die Lichter ausgehen", abends und am Wochenende also. "Durch die Zerlegung der Arbeit in kleinere Teilaufgaben, die parallel bearbeitet werden, können Unternehmen häufig ihre Prozesse beschleunigen", erklärt der Wissenschaftler.
Verlässliche Zahlen zur Beschäftigung von Crowdworkern liegen laut Blohm noch nicht vor. Mit Blick auf Plattformen wie Freelancer, Elance oder 99Design schätzt der Wirtschaftsinformatiker, dass es in absehbarer Zeit einige Hunderttausend solcher Freien im deutschsprachigen Raum geben wird.
Den Wirtschaftsinformatiker überrascht es daher nicht, dass die Gewerkschaften den Ball aufnehmen. "Sie haben das rechtliche Vakuum erkannt", attestiert Blohm. Denn der gesetzliche Status der Crowd Worker bewegt sich derzeit in einer Grauzone mit teilweise sehr vagen Bestimmungen. "Es gilt, das Crowdsourcing als neue Form digitaler Arbeit auch hinsichtlich Mitbestimmung und Interessenvertretung zu gestalten", so der Wissenschaftler.
Gewerkschaft fordert Öffnung der Sozialversicherung
Die IG Metall zitiert den Arbeitsrechtler Thomas Klebe, wonach Crowdworker "ein Schutzbedürfnis wie alle Arbeitnehmer" haben. Die Gewerkschaft fordert, dass sich die Sozialversicherung "wenigstens in Teilen" öffnet. Außerdem müssten Mindestlohn und Heimarbeitsgesetz für Clickworker gelten. Auch Blohm sieht die Politik gefordert. "Die Implementierung eines gesetzlichen Rahmenwerks für Crowdwork steht noch am Anfang", sagt er. Dabei solle der Gesetzgeber mit Vertretern der Crowdworker selbst sowie mit Universitäten und Gewerkschaften zusammenarbeiten.
In dieses Horn stößt auch Testbirds-Chef Benkler. Er wünscht sich nun, dass sein Code of Conduct erst einmal angenommen wird und Crowdwork voranbringt. "Und natürlich wünsche ich mir, dass sich alle an unser eigenentwickeltes Regelwerk halten. Inklusive wir selbst." Spricht's und greift nach der Redbull-Dose.