Behörde prüft VR-Brillen
Facebook erneut im Visier des Kartellamts
"Die Nutzung der neuen Oculus-Brillen solle künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto hat", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Diese Verknüpfung könnte ein verbotener Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein. FacebookFacebook ist zuversichtlich, die Bedenken des Kartellamts ausräumen zu können. Alles zu Facebook auf CIO.de
Die Virtuelle Realität (VR)Virtuelle Realität (VR) ist eine computergestützte Simulation einer realen Umgebung mit Bild (3D) und oft auch mit Ton. Abbildungen davon können auch in spezielle Brillen übertragen werden. Alles zu Virtual Reality auf CIO.de
Facebook sei mit seinem sozialen Netzwerk marktbeherrschend in Deutschland und auch in dem noch jungen, größer werdenden VR-Markt bereits ein bedeutender Player, betonte Mundt. Der US-Riese habe damit begonnen, seine Virtual-Reality-Aktivitäten in das soziale Netzwerk zu integrieren. Die neue Generation der VR-Brille "Quest 2" erfordere zwingend die Registrierung mit einem Facebook-Konto. "Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt."
Auch wenn Oculus in Deutschland derzeit nicht verkauft werde, wolle Facebook "natürlich mit dem Bundeskartellamt kooperieren", teilte eine Sprecherin mit. "Wir sind zuversichtlich, dass wir deutlich machen können, dass kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegt."
Das Bundeskartellamt geht seit längerem gegen den US-Internetriesen vor. Anfang hatte es 2019 weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Der Rechtsstreit darüber dauert an, so dass die Auflagen bislang nicht in Kraft getreten sind. Facebook hat in der vergangenen Woche die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen die Anordnung des Bundeskartellamts erreicht. "Die Frist zur Umsetzung unserer Forderungen gegen Facebook wird damit erneut angehalten", sagte Mundt. Die Verzögerung sei "bedauerlich für den Wettbewerb und für die Verbraucherinnen und Verbraucher". (dpa/rs)