Public IT


Neue Ausschreibe- und Vergaberegeln

Fast 21 Milliarden Euro für IT

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Die öffentliche Hand wird im kommenden Jahr laut Bitkom 20,9 Milliarden Euro für IT ausgeben, nach 20,4 Milliarden 2013. 2016 kommt die elektronische Vergabe.

Bund, Länder und Kommunen geben im Jahr 2013 voraussichtlich 20,4 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen aus.

Das wäre ein Plus von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2014 werden die Ausgaben voraussichtlich auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen. Das ermittelte der Hightech-Verband Bitkom. Grundlage der Prognose sind Berechnungen des Marktforschungsunternehmens Techconsult. Die Bekanntgabe der Zahlen erfolgte bei einer gemeinsamen Veranstaltung von Bitkom, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund in Berlin.

Einführung der bundeseinheitlichen Behördennummer 115 auf dem IT-Gipfel 2011.
Einführung der bundeseinheitlichen Behördennummer 115 auf dem IT-Gipfel 2011.

Mit Abstand am meisten Geld zahlt die öffentliche Hand demnach für IT-Dienstleistungen, also Beratung, Implementierung und Service: rund 9,4 Milliarden Euro, das ist ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2012. Die öffentliche Hand steht damit für rund ein Fünftel des Business-Marktes in der ITK-Branche.

"Allerdings sind viele Ausschreibungen für öffentliche Einkäufer wie für die Anbieter mittlerweile mit so viel Verwaltungsaufwand verbunden, dass vermehrt innovative Lösungen wie die elektronische Vergabe oder die Musterverträge der sogenannten EVB-IT eingesetzt werden sollten", kritisierte Marco Junk von der Bitkom-Geschäftsleitung bei der Präsentation der Zahlen.

Ab 2016 ist die elektronische Vergabe EU-weit verpflichtend vorgeschrieben

Die elektronische Vergabe wird durch die aktuelle EU-Richtlinie ab 2016 verpflichtend vorgeschrieben. Einschließlich sämtlicher Umsetzungsfristen müssten die E-Vergabe-Systeme voraussichtlich im Jahr 2019 betriebsbereit sein, so der Bitkom. Der gesamte Vergabeprozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung wird digitalisiert.

„Die Einführung der elektronischen Vergabe wird gerade kleinere Kommunen und Städte zunächst vor organisatorische Herausforderungen stellen und größere Investitionen erfordern, mittelfristig aber die Kosten des Vergabeprozesses deutlich senken", sagte Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Soziale Nachhaltigkeitskriterien für den Einkauf

Die öffentliche Hand soll zudem künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. „Angesichts der Milliarden-Ausgaben für ITK müssen sich öffentliche Beschaffer und bietende Unternehmen gleichermaßen ihrer sozialen Verantwortung stellen. Wir unterstützen beide Seiten mit unserer Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung", sagte Michael Dickopf, stellvertretender Leiter des Beschaffungsamtes des Innenministeriums.

Der Verband Bitkom hatte sich mit dem Beschaffungsamt im Sommer über die nachhaltigen Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt und als erste Branchenvereinbarung dieser Art überhaupt eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter von Hardware erarbeitet.

Mustererklärung für Arbeitsnormen

Die Mustererklärung orientiert sich an den sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). So müssen Hersteller versichern, dass ihre Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden.

Junk: „Die Mustererklärung schafft Sicherheit für die Vergabestellen und die Bieter und ist in der Praxis für die bietenden Unternehmen und Hersteller realisierbar." Mittlerweile ist die Mustererklärung bereits zum Einsatz gekommen, beispielsweise bei einer Ausschreibung für Drucker, so Bitkom. Nach einer erfolgreichen Evaluation wollen Bitkom und das Beschaffungsamt die Zusammenarbeit auf weitere Bereiche ausdehnen. Die gemeinsame erarbeitete Mustererklärung und die vertragliche Regelung findet sich unter der Adresse www.nachhaltige-beschaffung.info.

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