SUCHMASCHINEN-RECHT
Geld, Lügen und Techniktricks
01.10.2001
Von Johannes Ulbricht
Und noch eine wichtige Frage ist juristisch in der Schwebe: Sind Versprechungen wie "kostenlos", "Sonderangebot" oder "Preisvergleich" wettbewerbswidrig? Wenn kein wirkliches Angebot dahinter steckt, dann bewegen sich die Website-Betreiber zumindest in einer rechtlichen Grauzone. Doch es ist wohl ohnehin keine gute Strategie, Kunden mit falschen Versprechungen anzulocken.