Bundesarbeitsminister Heil
Generelles Auskunftsrecht zum Impfstatus wird es nicht geben
"Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her", sagte der SPD-Politiker im ARD-"Morgenmagazin". Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. "Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen."
Gleichzeitig sprach sich Heil aber für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen - also von Arbeitnehmern den Nachweise zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind.
Zu einer solchen pragmatischen Lösung müsse Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber einen rechtssicheren Vorschlag machen, sagte Heil. "Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern."
Rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht grundsätzlich vorstellbar
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) ist ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht grundsätzlich vorstellbar - allerdings nur in einer Übergangszeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen, also etwa nur im Rahmen einer pandemischen Lage.
Dabei dürfe der Arbeitgeber aber nur allgemeine Informationen erhalten, etwa im Rahmen einer 3G-Regelung: "Wenn man sagt, wir stellen Geimpfte, Genesene und Getestete gleich, dann muss der Arbeitgeber natürlich nicht wissen, welchen dieser drei Teilstati man erfüllt", sagte Kelber im Deutschlandfunk. Wichtig sei vor allem, dass der Arbeitgeber nicht automatisch erfährt, ob jemand genesen oder geimpft ist - denn das wäre ja auch ein Hinweis auf mögliche Langzeitschäden aus einer Long-Covid-Erkrankung.
Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit einer neuen Arbeitsschutzverordnung. Der Entwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber Corona-Impfungen künftig ausdrücklich während der Arbeitszeit ermöglichen müssen. Zudem sollen Arbeitgeber bei ihren Anti-Corona-Hygiene-Konzepten auch den Impf- oder Genesenen-Status der Beschäftigten berücksichtigen können - sofern dieser ihnen bekannt ist. (dpa/rs)