Bundesrat stimmt Vorlage zu
Gesetz gegen Ausbeutung von Paketboten beschlossen
Der Bundesrat billigte am 8. November 2019 in Berlin ein Gesetz zum Schutz der Paketboten vor Ausbeutung. Damit soll sichergestellt werden, dass Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden. Mit dem Gesetz wird die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausgeweitet. Sie gilt bereits in der Fleischwirtschaft und am Bau. Die Versandunternehmen sollen also dafür haften, wenn Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. Das soll dazu führen, dass Paketboten sozial abgesichert werden, wenn dies noch nicht der Fall ist. Betroffen von der Neuregelung sind dem Gesetz zufolge Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.
Viele PaketbotenPaketboten sind bei Subunternehmen angestellt, die wegen schlechter Bezahlung ebenso in der Kritik stehen wie wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht - etwa weil die keine Sozialabgaben abführen. Die rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach nun von einem "wichtigen Schritt". (dpa/rw) Top-Firmen der Branche Transport