Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Google zieht Antrag am NRW-OVG zurück
Nach Angabe des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat das Unternehmen mit Sitz in Dublin (Irland) eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zurückgezogen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entscheidungen akzeptiert. Die Beschwerde der Facebook-Mutter Meta (ebenfalls Dublin) gegen die Entscheidung in der Vorinstanz dagegen hat weiterhin Bestand. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entscheidungen nach Angaben einer OVG-Sprecherin akzeptiert.
Anfang März 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht.
Unterlegen dagegen waren GoogleGoogle und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt auf Antrag von Facebook klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist. Alles zu Google auf CIO.de
Vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig. (dpa/rw)