Bundesbank und Banken
Keine Probleme mit neuer Kontonummer IBAN
Seit dem 1. August 2014 ist die IBAN bei Überweisungen und Lastschriften in Euro für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit 1. Februar 2016 nutzen. Zum Jahrestag ziehen Bundesbank und Kreditwirtschaft eine positive Bilanz.
"In Deutschland hat der Umstieg auf die IBAN reibungslos funktioniert", sagt Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele. Auch der Zahlungsverkehr mit dem europäischen Ausland klappe reibungslos, "weil es der europäischen Kreditwirtschaft gelungen ist, Lösungen zu entwickeln, die die vom Gesetzgeber geforderte verbraucherfreundliche Nutzung der Sepa-Überweisung grenzüberschreitend möglich macht".
Ebenfalls positiv fällt das Urteil der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Dachverband der großen Bankenverbände im Land, aus: "Der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr klappt reibungslos. Probleme bei der Umstellung gab es nicht. Auch ältere Menschen haben sich mit Hilfe der umfangreichen Informationen durch die BankenBanken und Sparkassen - und auch durch persönliche Unterstützung in den Filialen - an die neue Kontonummer gewöhnt." Top-Firmen der Branche Banken
Die IBAN ("International Bank Account Number") soll dazu beitragen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend zu standardisieren und so zu beschleunigen. Der Zahlungsverkehrsraum Sepa ("Single Euro Payments Area") umfasst 34 Länder. Neben den 28 EU-Staaten machen Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco und San Marino mit.
Wie viele Überweisungen und Lastschriften noch im alten Format eingereicht werden, dazu gibt es von Bundesbank und Kreditwirtschaft keine Zahlen. "Hierbei handelt es sich nur noch um Einzelfälle", sagt Bundesbank-Vorstand Thiele. "Sepa ist inzwischen Alltag."
Mögliche Zahlendreher in der IBAN soll eine individuelle zweistellige Prüfziffer vermeiden: Das System erkennt so, ob die eingegebene Zahlenfolge korrekt ist. Existiert die verwendete IBAN nicht, geht die Überweisung nicht raus. Geben Verbraucher jedoch versehentlich die korrekten Kontodaten eines Empfängers an, für den eine Zahlung gar nicht gedacht war, könnte es aufwendiger werden, das Geld zurückzubekommen. Denn anders als Lastschriften können Banken Sepa-Überweisungen nicht zurückrufen. Betroffene sollten ihr Institut in so einem Fall beauftragen, nachzuforschen, wohin das Geld gegangen ist. Schlimmstenfalls müssen sie dann vor Gericht die Rückzahlung vom falschen Empfänger einklagen. Thiele bekräftigte seinen Appell, sich die 22-stellige IBAN in übersichtlichen Vierer-Blöcken zu merken.
Und die Entwicklung gehe weiter, schilderte der Bundesbank-Vorstand: "Ich hoffe, dass in naher Zukunft Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel auch bequem unter Nutzung der Mobilfunknummer Euro-Zahlungen tätigen können", sagte Thiele. "Die Zentralbanken und die Kreditwirtschaft in Europa arbeiten gegenwärtig daran, Zahlungen mit dem Smartphone möglich zu machen, die an die dort gespeicherten Kontakte in Echtzeit gesendet werden." (dpa/rs)