Ratgeber IT-Consumerisation
Kosten im Griff halten
Wer zahlt den Vertrag?
Die Hardware ist aber im Endeffekt nur ein Bruchteil der Kosten. Deutlich interessanter ist, wer für die laufenden Kosten aus dem Mobilfunkvertrag aufkommt. Ohne diese sind die meisten Smartphones unbrauchbar, auch viele Tablets und PCs verfügen mittlerweile über Anschlussmöglichkeiten für 2G- und 3G-Netze. Dabei muss man mehrere Faktoren im Blick behalten: Telefoniert ein Nutzer ins Festnetz, in das eigene Mobilfunknetz oder in Fremdnetze? Was ist, wenn der Nutzer auf Dienstreise im Ausland private oder berufliche Kontakte anruft?
Der zweite Bereich ist die mobile Datennutzung. Aktuelle Verträge versprechen zwar oft Flatrates, das ist aber mit Vorsicht zu genießen. Die volle Geschwindigkeit im mobilen Internet gibt es je nach Vertrag nur für wenige 100 MByte. Danach drosseln die meisten Anbieter die Verbindung auf GPRS-Geschwindigkeit. Diese liegt maximal bei 64 Kbit/s. Zum Vergleich: Aktuelle Geräte schaffen je nach verbautem 3G-Modul bis zu 14,4 Mbit/s, sie stoßen damit in Geschwindigkeitsbereiche von DSL-Anschlüssen vor. Für E-Mails ist die GPRS/EDGE-Geschwindigkeit allerdings durchaus ausreichend, lediglich bei aufwändigeren Online-Diensten merkt man die Drosselung.
Solange man im Inland bleibt, sind die Kosten für Mobilfunk und Internetzugriff meist überschaubar. Anders sieht es dagegen aus, sobald man sich per Roaming in ausländische Netze einbucht. Die Kosten können hier schnell explodieren. Die Telekom lässt sich in Europa beispielsweise Tagespässe mit 10 MByte mit 1,95 Euro bezahlen, 50 MByte Datenvolumen kosten 4,95 Euro - wohl gemerkt nur bis 0:00 des laufenden Tages, danach wird neu abgerechnet. Die EU will zwar mit passenden Regulierungen entgegenwirken, bis es aber bezahlbare Auslandstarife gibt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Eine interessante Lösung kommt von Vodafone: Solange man in einem Netz des Providers bleibt, kann man seine reguläre Datenflatrate nutzen.
Egal ob es um eine Zuzahlung zum Gerät oder zum monatlichen Vertrag geht, Firmen sollten sich nicht nur als Geldgeber verstehen. Es muss Nutzern klar sein, dass sie dafür eine entsprechende Gegenleistung liefern müssen. Am besten hält man diese in einer Betriebsvereinbarung fest, um sich im Zweifel darauf berufen zu können.